Zu einem juristischen Konflikt kann zu jeder Zeit und an jedem Ort der Welt, sowohl für Privatpersonen als auch im gewerblichen Bereich kommen. Schnell kommt dabei die Frage “Wo gilt der ARAG Rechtsschutz?” Hier finden Sie die Informationen dazu.
Geltungsbereich im ARAG Rechtsschutz für Privat und Gewerbe
Der Geltungsbereich* einer Rechtsschutzversicherung ist vertraglich konkret definiert. In den ARAG Rechtsschutz Tarif-Versionen Basis, Komfort und Premium gilt der Rechtsschutz für Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira sowie auf den Azoren. In folgenden Fällen besteht Versicherungsschutz ausschließlich bei Zuständigkeit eines deutschen Gerichts:
- im Steuerrechtsschutz
- im Sozial- und Opfer-Rechtsschutz
- im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
Angelegenheiten - im Eherechtsschutz
- im Unterhalts-Rechtsschutz
- im Erb-Rechtsschutz und
- im Firmenvertragsrechtsschutz (im Rechtsschutz für Gewerbe)
Für den Firmenvertragsrechtsschutz gilt Versicherungsschutz nur für Fälle, für die ein deutsches Gericht zuständig ist. Hier kann eine Erweiterung vereinbart werden. In Verfahren außerhalb Deutschlands werden dann jedoch nur die Kosten bis zur Höhe des Betrags getragen, der entstehen würde, wenn die Verfahren in Deutschland stattfinden und diese Kosten nach deutschen Kosten- und Gebührengesetzen ermittelt würden.
Weltweiter Versicherungsschutz, also außerhalb des og. Geltungsbereichs besteht in folgenden drei Fällen:
- Der Versicherungsfall tritt während eines begrenzten Auslandsaufenthalts ein. In der Version Komfort für maximal 12 Monate Aufenthalt und in der Version Premium für maximal 24 Monate Aufenthalt.
- Es besteht ein Streit aus einem privaten Vertrag, der über das Internet abgeschlossen wurde. Dies gilt für den wählbaren Baustein Internetrechtsschutz WebAktiv
- Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein. (Siehe Zuständigkeit eines deutschen Gerichts oben)
Kein weltweiter Versicherungsschutz hingegen besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten, wie zB. Timesharing an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Kein weltweiter Versicherungsschutz besteht zudem in der Tarifversion Basis.
Rechtsschutz Verkehr und Nutzung von Drohnen (Gewerberechtsschutz)
Der Geltungsbereich für den Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer, Mieter, Pilot oder Lenker von gewerblich genutzten Flugdrohnen ist auf Deutschland begrenzt und gilt in den Versionen Komfort und Premium im wählbaren Baustein Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige.
Was gilt bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland?
Ist der Baustein Rechtsschutz Verkehr mitversichert, so gilt: Es muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, werden die Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland getragen. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland werden im Rahmen der gesetzlichen Gebühren übernommen. Dies bis zur Höhe einer 1,5-fachen Gebühr nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die gesamte Tätigkeit.
Wo gilt der Rechtsschutz Wohnen Privat?
Ist der ARAG Immobilienrechtsschutz als Baustein im Privatrechtsschutz vereinbart, so gilt dieser für die selbstgenutzte Wohneinheit. In der Version Premium ist eine Einliegerwohnung mit versichert.
Wo gilt der Rechtsschutz Immobilie Gewerbe?
Ist der ARAG Immobilienrechtsschutz als Baustein im Gewerberechtsschutz vereinbart, so gilt dieser als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller selbst genutzten Gewerbeeinheiten in Deutschland in den Versionen Komfort und Premium. In Version Basis gilt der Schutz nur in einer selbstgenutzten Gewerbeeinheit.
Wo gilt der Rechtsschutz Immobilie für Landwirte?
Ist der ARAG Immobilienrechtsschutz als Baustein im Rechtsschutz für Landwirte vereinbart, so gilt dieser für land- oder forstwirtschaftlich genutzte eigene, gepachtete oder verpachtete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, für die die Vermietung von Ferienwohnungen an bis zu acht Gästen, sowie als Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigter aller selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland, sowie einer im Ausland (siehe Geltungsbereiche oben) gelegenen, selbst bewohnten Wohneinheit und den zu diesen Wohneinheiten zuzurechnenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.
Wo gilt der Arbeitsrechtsschutz?
Ist der ARAG Arbeitsrechtsschutz als Baustein im Privatrechtsschutz oder Gewerberechtsschutz vereinbart, gilt dieser vor einem deutschen Arbeitsgericht. Arbeitsrechtskonflikte, die auf einem Anstellungsvertrag (zB. für Geschäftsführer einer GmbH) gründen, gelten vor dem Landgericht. Hierfür ist der spezielle Anstellungsvertragsrechtsschutz notwendig.
* Die hier aufgeführten Geltungsbereiche sollen zur ersten Orientierung beitragen und haben aufgrund künftiger Tarifänderungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Nutzen Sie gerne mein kostenfreies Beratungsangebot für die Klärung detaillierter Fragen.