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Die Mietausfallversicherung für Vermieter

Die leistungsstarke Rechtsschutzversicherung für Vermieter

Wer eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung als Vermieter sucht, kommt am ARAG-Rechtsschutz für Vermieter nicht vorbei. Die Beiträge für diese Rechtsschutzversicherung richten sich nach der Anzahl der vermieteten Einheiten, der Höhe der Bruttojahresmiete, sowie nach der Art der Vermietung (Privat- oder Gewerbeeinheiten).

Im ARAG-Rechtsschutz für Vermieter ist für die Vermietung von privaten Wohneinheiten optional ein sogenannter Mietausfallschutz versicherbar. Die maximale versicherte Zeit eines Mietausfalls kann dabei entweder für 6 oder für 12 Monate gewählt werden.

Bevor jedoch der Baustein „Mietausfallschutz“ inkludiert wird, ist es wichtig zu wissen, was genau in diesem Baustein versichert ist. Oft meinen die versicherten Vermieter, dass sie ihren Mietanspruch gegenüber der Versicherung anmelden können, wenn der Mieter in einen Zahlungsverzug kommt, der dann maximal 6 oder 12 Monate andauert. Was aber ganz konkret im ARAG-Mietausfallschutz versichert ist und was nicht, soll hier einmal konkret beschrieben werden.

Was ist im "Mietausfallschutz" einer ARAG-Rechtsschutzversicherung für Vermieter versichert?

Mietausfallschäden im Sinne der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) sind Schäden am Vermögen des Vermieters, die dadurch entstehen, dass

  1. ein Mieter dem Vermieter die im Versicherungsvertrag bezeichnete, in Deutschland gelegene, ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Wohneinheit (Wohnung oder Wohnhaus) nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt und seine Verpflichtungen auf Zahlung des Nutzungsentgelts in Höhe des Mietzinses einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten nicht erfüllt.
  2. die Wohneinheit nach der verspäteten Rückgabe nicht unmittelbar vermietbar ist, zB. wegen nicht bzw. nicht fachgerecht ausgeführter Renovierungs- und Sanierungsarbeiten.

Im Rahmen einer ARAG-Rechtsschutzversicherung für Vermieter solle daher eher der Mietausfallschutz als „Nutzungsausfall nach (verspäteten) Auszug eines schuldigen Mieters“ verstanden werden. Oft wird hier auch von einer „Mietnomadenversicherung“ gesprochen. Mietnomaden werden im Juristendeutsch auch Einmietbetrüger genannt. Diese Mietnomaden schulden dem Vermieter häufig nicht nur die Miete, sondern sie richten auch noch weitere Schäden in oder am vermieten Objekt an. Versichert ist in diesem Fall nicht nur die offene Bruttomiete, sondern auch entsprechende notwendige Renovierungen.

Was ist im "Mietausfallschutz" einer ARAG-Rechtsschutzversicherung für Vermieter nicht versichert?

1. Einfacher Zahlungsausfall

Zahlt ein Mieter einfach seine Miete nicht, so ist dies dies nicht in einer Mietausfalldeckung versichert. Vereinzelt bieten Versicherungen eine Mietausfalldeckung als eigenständigen Vertrag an. Dies dann zB. für den Fall, dass ein Mieter die Miete auf Grund von Insolvenz oder Arbeitslosigkeit kurzfristig nicht bezahlen kann.

2. Nichtzahlung der Miete oder Mietkürzung wegen Mietmangel

Liegt am vermieteten Objekt ein Mietmangel vor, weswegen der Mieter die Miete teilweise oder ganz zurückbehält, ist dies nicht Gegenstand der Mietausfalldeckung.

3. Ein Fall für die Wohngebäudeversicherung

Entsteht an dem vermieteten Objekt ein Schaden, der durch eine Wohngebäudeversicherung gedeckt werden kann, so werden die finanziellen Ausfälle des Vermieters auch darüber abgedeckt. So sind also zB. Schäden durch Feuer, Wasser oder Elementarschäden nicht Inhalt einer Mietausfallversicherung.

4. Ein Fall für die Haftpflichtversicherung

Für Schäden am vermieteten Objekt kann auch auch der Mieter haftbar sein. Dies, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters entstanden ist. In solch einem Fall kann der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet sein und er kann dies, wenn versichert, über seine private Haftpflichtversicherung abdecken. Schäden, für die ein Mieter während seiner Mietzeit direkt haftbar gemacht werden kann (zB. Brand durch Unachtsamkeit) sind nicht Inhalt des Mietausfallschutzes.

Eine maßgeschneiderte Rechtsschutzabsicherung für Vermieter kann durch eine kostenfreie Beratung in bester Qualität realisiert werden. Informieren Sie sich hier gerne jetzt über eine ARAG-Rechtsschutzversicherung für Vermieter und nutzen Sie dazu einfach meine Beratung – telefonisch, online oder persönlich vor Ort.

Als Ihr Rechtsschutzexperte im Norden bin ich Ihnen hier gerne behilflich.