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Der ARAG Universal-Rechtsschutz 2024

Versicherung - jetzt auch ohne Versicherungsschutz

Der ARAG Universal-Rechtsschutz 2024 bietet exklusiv einen Versicherungsschutz auch dann, wenn eigentlich kein Versicherungsschutz besteht. Dies kann dann der Fall sein, wenn bestimmte versicherbare Bausteine im Versicherungsvertrag durch den Antragsteller ausgeschlossen wurden.

Herausforderungen bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes

Anders als bei haptischen Produkten, also bei Dingen, die man anfassen, berühren, mit ihnen arbeiten, schreiben oder sie essen kann, sind Versicherungen eine Option auf ein Ereignis, welches (eventuell) in der Zukunft liegt. Das macht Entscheidungen dafür oder dagegen oft schwierig.

Daher kommen bezogen auf die eigene Absicherung immer die gleichen Fragen auf: „Benötige ich diese oder jene Versicherung überhaupt?“ Und wenn ja: „Bei welcher Versicherung soll ich einen Vertrag abschließen?“

Hat man dann eine Versicherungsgesellschaft gewählt, die eine entsprechende Qualität hat (im Rechtsschutz trifft dies zweifelsohne auf die ARAG zu) stellt sich die Frage, welcher Tarif gewählt werden soll und damit einhergehend: Welche Bausteine innerhalb des gewählten Termins werden benötigt und decken den persönlichen Bedarf.

All dies sollte in einer hochwertigen Beratung zur Sprache kommen. Hierbei empfehlen Berater natürlich auch entsprechende Bausteine innerhalb der Tarife. Nicht selten werden aber empfohlene Bausteine im Versicherungsschutz vom Interessenten abgelehnt. Mit den Begründungen: „zu teuer“, „das brauch ich nicht“, „das passiert mir nicht“ oder „das ist mir noch nie passiert“ usw.

Kompetente Berater sollten auf alle Möglichkeiten des Versicherungsschutzes und dessen Bausteine hinweisen.

Wird ein Schutz vom Antragsteller abgelehnt, sollte der Berater dies (aus Gründen der Haftung) in einem Beratungsprotokoll dokumentieren. Nur so werden im Zweifel später die Verantwortlichkeiten belegt sein.

Was ist, wenn im Versicherungsschutz ein versicherbarer Baustein fehlt?

Es kommt nicht selten vor, dass ein Schadenfall gemeldet wird, in der Annahme, dass ehemals genau dafür ja eine Versicherung abgeschlossen wurde. Zum Thema Rechtsschutz dazu folgende zwei Beispiele:

Im Privatrechtsschutz entscheidet sich der Antragsteller beim Abschluss des Vertrages gegen den Baustein „Immobilienrechtsschutz“ zB. mit eine der og. Begründungen. Nun möchte er/sie anwaltlich wegen anhaltender Lärmbelästigung gegen einen Nachbarn vorgehen. Da nicht versichert, lehnt die Versicherung die Deckung ab.

Im Gewerberechtsschutz entscheidet sich der Antragsteller gegen den Baustein „Arbeitsrechtsschutz“, weil er mit seinen Mitarbeitern noch nie Probleme hatte und er selbst immer rechtskonform handelt. Er bekommt eine Schadensersatzklage eines Mitarbeiters, da dieser einen Arbeitsunfall hatte, die Firma mutmaßlich die Verantwortung habe und angeblich gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen haben sollen. Auch hier: Da nicht versichert, lehnt die Versicherung die Deckung ab.

Hier ist es nun eben nicht so, dass die Versicherung “nicht zu gebrauchen ist” und/oder “mutwillig nicht bezahlen will”. Es ist auch egal, ob der Versicherungsvertrag schon lange besteht und ja schon “so viel eingezahlt wurde”. Auch der Berater ist nicht verantwortlich, da er im Protokoll der Beratung nachweisen kann, dass der entsprechende Schutz nicht gewünscht war. Mit viel Glück zahlt die Versicherung einen kleinen Betrag aus Kulanz.

Genau an der Stelle greift nun der neue ARAG Universal Rechtsschutz in der Tarifversion 2024 als Bestandteil in der Version PREMIUM.

Leistung des ARAG Universalrechtsschutzes

Tritt ein Versicherungsfall ein, der als Baustein im Vertrag nicht gedeckt ist, besteht Versicherungsschutz. Beispiel Privat: beruflicher Bereich, Verkehr oder Wohnen…. Beispiel Gewerbe: Vertragsrecht, Spezialstrafrecht….

Der Rechtsschutz deckt eine anwaltliche Beratung in eigenen Angelegenheiten, wenn Sie privat oder als Arbeitnehmer (im Gewerbe im Zusammenhang mit Ihrer Firma oder Selbständigkeit) betroffen sind. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus außergerichtlich tätig, übernimmt die ARAG die anfallende gesetzliche Vergütung. Die Versicherungssumme beträgt insgesamt 1.000 Euro pro Vertragslaufzeit und kann nicht auf mehrere Angelegenheiten aufgeteilt werden, gilt also für einen Fall. Die Kosten der Beratung und der weitergehenden Tätigkeit übernimmt die ARAG unabhängig vom abgeschlossenen Deckungsbereich.

Hierbei wird eine Selbstbeteiligung iHv. 300 Euro je Angelegenheit von den zu tragenden Kosten abgezogen. Wichtig hierbei: Diese Selbstbeteiligung
entfällt, wenn ARAG-Konfliktlösungsoptionen genutzt werden. Beispiel: Anwaltskanzlei aus dem ARAG-Anwaltsnetzwerk, Mediation oder andere ARAG-Dienstleister. Es besteht dabei keine Wartezeit.

Wann besteht kein Anspruch auf Deckung?

Kein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist oder wenn der Sachverhalt, der zu juristischen Auseinandersetzungen führt seinen Ursprung vor Beginn des Versicherungsschutzes hat. Beispiel Privat: Vor Beginn des Versicherungsschutzes wurde ein Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen und nun soll dieser vorzeitig beendet werden. Beispiel Gewerbe: Vor Beginn des Versicherungsschutzes wurde einem Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen, wogegen der Mitarbeiter nun klagt.

Ausgeschlossen sind darüber hinaus Angelegenheiten, für die schon vor Beginn des Versicherungsschutzes anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wurde, bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherten und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags. Ebenfalls nicht versichert sind Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander bzw. gegen den Versicherten.

Nicht versichert sind im Universal-Rechtsschutz Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder
sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit diese durch den Versicherten vorgenommen oder veranlasst wurden, beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen.

Kein Schutz besteht, wenn dem Versicherten ein Verbrechen vorgeworfen wird. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden kann.

Fazit

Trotz fehlendem Versicherungsschutz können Kosten für anwaltliche Hilfe gedeckt werden. Da ohnehin sehr vieles außergerichtlich geklärt werden kann, kann eine Anwaltskanzlei rechtlich hier schon sehr viel für den Mandanten durchsetzen. Zudem könnte im Nachgang der Rechtsschutzvertrag angepasst und um den fehlenden Schutz ergänzt werden.

Als Rechtsschutzexperte im Norden stehe ich Ihnen für eine telefonische oder persönliche Beratung gerne zur Verfügung. Nach einer bedarfsorientierten Beratung sollten Sie jedenfalls sagen können : „Mir geht es gut, ich kann klagen!“ Nutzen Sie jetzt eine kostenfreie Beratung.

Highlights des Tarifs ARAG "Premium" 2024 für Firmenkunden

  1. Vertragsrechtsschutz bei Insolvenzanfechtung
  2. Wettbewerbsrecht aktiv und passiv
  3. Patent- und Urheberrecht aktiv und passiv
  4. Rechtsschutz in Sachen Erschließungs- und Anliegerabgaben
  5. Rechtsschutz in Planfeststellungsverfahren
  6. Forderungsausfalldeckung inkl. Insolvenzschutz