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Wie sinnvoll ist der rückwirkende ARAG Rechtsschutz

Rückwirkender Rechtsschutz ohne Wartezeit

Es klingt verlockend: Man schließt eine Rechtsschutzversicherung erst dann ab, wenn ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Genau solch eine Art der Rechtsschutzversicherung bietet die ARAG an. Aber ist es bezogen auf Aufwand und Nutzen sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung mit einer Rückwärtsdeckung abzuschließen?

Arten der Rückwärtsdeckung

Die ARAG bietet drei Arten von “Rechtsschutz-Sofort” an.

1. Mietrechtsschutz Sofort
2. Verkehrsrechtsschutz Sofort
3. Privatrechtsschutz Sofort

Privatrechtsschutuz Sofort

Am Beispiel des Privatrechtsschutz Sofort soll hier die Frage geklärt werden, wie sinnvoll der Abschluss eines solchen Vertrages ist. Neben dem festen Baustein Privatrechtsschutz sind die Bausteine Beruf, Wohnen und Verkehr flexibel wählbar.
Der rückwirkende Schutz greift unter folgenden Bedingungen:

1. Es darf diesbezüglich noch kein Anwalt kontaktiert worden sein
2. Die Selbstbeteiligung beträgt für die Rückwärtsdeckung immer 250 EUR
3. Die Rückwärtsdeckung gilt für einen Fall
3. Der abgeschlossene ARAG Privatrechtsschutz Sofort hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren

In den Leistungsvarianten Komfort beträgt die dafür zur Verfügung stehende Deckungssumme max. 500 € und in der Variante Premium max. 1.000 €. Diese kann für eine Beratung oder eine außergerichtliche Vertretung genutzt werden. Wer sich bei seinem Rechtsproblem für eine ARAG-Konfliktlösungsoption entscheidet, für den entfällt die Selbstbeteiligung von 250 € für die Rückwärtsdeckung.

Für Versicherungsfälle nach dem Vertragsbeginn im ARAG-Rechtsschutz Sofort gelten die Vertragsbedingungen analog zur Version ARAG-Rechtsschutz ohne Soforthilfe.

Nehmen wir nun an, dass sich bereits ein Arbeitsrechtsstreit anbahnt und die mutmaßlichen Rechtssverstöße hier bereits im Raum stehen. Die Idee wäre nun für denjenigen, der noch keinen Rechtsschutzvertrag hat, hier “noch schnell” den ARAG-Rechtsschutz Sofort mit dem Baustein Arbeitrecht abzuschließen, damit der zurückliegende Fall gedeckt ist.

In der Version “Single” mit dem Baustein Arbeitsrecht kostet der ARAG-Rechtsschutz Sofort einen jährlichen Beitrag von 710 EUR (ohne Selbstbeteiligung für künftige Versicherungsfälle) im Tarif Komfort. Da der Vertrag einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren unterliegt, fallen also insgesamt Beitragskosten iHv. 2.130 EUR an. Für die anfallenden Kosten in der og. maximalen Begrenzung gilt ein Selbstbehalt iHv. 250 EUR.
Die zugesagte tatsächliche Deckung des vor dem Vertragsbeginn liegenden Falls fällt bei dieser Betrachtung und im Fazit sehr gering aus, und der Vertrag kann als unrentabel angesehen werden für den Versicherungsnehmer/Versicherten.

Würde man stattdessen, wenn man denn die Wichtigkeit einer finanziell jurischen Absicherung für die Zukiunft erkannt hat, eine ARAG-Rechtsschutzversicherung ohne Rückwärtsdeckung abschließen, so lägen die Beitragskosten dafür vergleichbar bei 380 EUR im Jahr mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Der Schutz greift hier für Versicherungsfälle nach dem Vertragsbeginn und nach dem Ablauf von Wartezeiten. Diese würde für den Arbeitsrechtsschutz zB. 3 Monate betragen.

Fazit:

Die Versicherung lässt sich die Rückwärtsdeckung teuer vergüten. Hier kann es sinnvoll sein, ohne Rechtsschutz den “Schmerz des Versicherungsfalls” zu ertragen und dies als persönliche Lernaufgabe zu erkennen. In juristisch unsicheren Zeiten sollte dann lieber der Abschluss einer ARAG-Rechtsschutzversicherung für die Fälle in der Zukunft in Betracht kommen, anstatt am Ende den zurückliegenden Fall teuer zu bezahlen.

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