Spezialstrafrechtsschutz: Die Unternehmenslösung im Rechtsschutz
Erste Information zum Strafrechtsschutz im Video Strafrechtsschutz Teil 1
Der Spezialstrafrechtsschutz ist für Unternehmen eine wichtige juristische Absicherung. Die Gründe dafür liegen klar auf der Hand:
In jedem Jahr erlässt der Bundestag hunderte von Gesetzen und über 1000 Rechtsverordnungen. Hinzu kommen noch Gesetze und Verordnungen der Bundesländer. Unternehmen laufen dabei immer mehr Gefahr, wegen angeblicher Straftaten in juristische Konflikte zu geraten. Hier reicht eine anonyme Anzeige allein schon aus. Diese kann von verärgerten Kunden, von Mitbewerbern, ehemaligen Mitarbeitern oder Partnern kommen. Und dabei ermitteln Staatsanwälte gerne „von oben nach unten“, also immer zuerst gegen die Geschäftsleitung und dann gegen einzelne Mitarbeiter.
Wird dem Unternehmen eine Straftat vorgeworfen, ist in der Regel der Schutz über eine normale Rechtsschutzversicherung nicht ausreichend. Grundsätzlich ist im Rechtsschutz ausschließlich der Vorwurf eines Vergehens versichert, welches fahrlässig begangen wurde. Sobald „Vorsatz“ unterstellt wird, lehnt der Versicherer die Kostendeckung ab.
Es sei denn:
Das Unternehmen ist über den speziellen Baustein Spezialstrafrechtsschutz im Firmenrechtsschutz abgesichert. Über die Möglichkeit dieser Absicherung für Manager als Privatperson können Sie sich >> in einem früheren Beitrag hier informieren. Anders als bei der Privatlösung gilt der Versicherungsschutz bei Unternehmen für alle Mitarbeiter der Firma.
Das Strafrecht hat hier einige Besonderheiten. Erstens rechnet ein Strafverteidiger seine Arbeit über ein Honorar ab, anders als bei anderen juristischen Tätigkeiten. Hinzu kommt, dass es im Strafrecht nach § 146 StPO ein Mehrfachverteidigungsverbot gibt.
Es gilt also die Formel: „Ein Anwalt für einen Beschuldigten“. Bei Straftatvorwürfen gegen bspw. 3 Mitarbeiter eines Unternehmens entstehen Kosten für 3 Strafverteidiger.
Wie hoch ist hier das Risiko für Unternehmen
Im Jahr 2016 wurden über 5,2 Millionen Ermittlungsverfahren in Deutschland eingeleitet. Hierbei kam überwiegend zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder zur Einstellung mit oder ohne Auflage. In etwa 20 Prozent der Ermittlungsverfahren kam es zu einem Strafbefehlsantrag und zur Anklage.
Im Jahr 2020 gab es nach den Angaben von Destatis 5 Millionen abgeschlossene Ermittlungsverfahen.
Die Überschriften in den Medien lauten zu solchen Ereignissen dann bspw. wie folgt:
- Mehrere Mitarbeiter einer Firma angezeigt – Ermittlung nach Facebook Hetze
- Ermittlungen gegen Chef einer Pflegefirma – Vorwurf Sozialversicherungsbetrug
- Salmonellenbelastete Eier verkauft – Unternehmen verlängerte vorsätzlich Mindesthaltbarkeitsdatum
- Brand in Medizintechnik-Unternehmen – Ermittlung wegen Brandstiftung
- Unternehmen liefert Schadstoff belastetes Bodenmaterial an Baustellen – Ermittlung wegen Umweltstraftat
- Tragischer Arbeitsunfall bei Dachdeckerfirma – Ermittlung wegen angeblich fehlender Sicherungsmaßnahmen
- Baukran stürzt auf Supermarkt – Ermittlung gegen Bauleiter, Kranführer und weitere Verantwortliche
Was ist der Grund der Ermittlungen
Kompliziert wird es besonders dann, wenn nicht nur die Frage nach „Fahrlässigkeit“ oder „Vorsatz“ geklärt werden muss. Vielmehr steht darüber hinaus auch die Einschätzung im Raum, ob es sich juristisch bei der Straftat um den Vorwurf eines Vergehens oder um den Vorwurf eines Verbrechens handelt. Verbrechen werden mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet und sind ausschließlich im Spezialstrafrechtsschutz für Unternehmen versicherbar. Beispiele für Vorwurf eines Verbrechens sind
- Mord
- Meineid
- Raub
- Vergewaltigung
- Schwere Körperverletzung
- Schwere Brandstiftung
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn eine Straftat als solche verurteilt wurde. In diesem Fall müssen sämtliche Kosten für den vorangegangenen Prozess vom Verurteilten zurückerstattet werden. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Preis- und Ausschreibungsabsprachen.
Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend unbegrenzt vor Vertragsbeginn, wenn bei Vertragsabschluss die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch unbekannt war. Das Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens gilt als Versicherungsfall.
Drei Gründe, die für den Spezialstrafrechtsschutz für Unternehmen sprechen
- Versichert ist sowohl der Vorwurf des Vergehens als auch der Vorwurf eines Verbrechens
- In Deutschland wird wegen des „Ermittlungsgrundsatzes“ immer erstmal ermittelt, wodurch hohe Kosten entstehen.
- Es steht bei Ermittlungen immer auch der Ruf des Unternehmens auf dem Spiel.
Mit einem Spezialstrafrechtsschutz für Unternehmen lässt sich frühzeitig etwas dagegen unternehmen.
Prüfen Sie gerne je nach Bedarf Ihres Unternehmens die Möglichkeiten der Absicherung eines ARAG – Spezialstrafrechtsschutz auf >> service-rechtsschutz.de oder direkt über den folgenden Link (nach Eingabe der Branche erscheint der Baustein „Spezial-Straf-Rechtsschutz“):