Rechtsschutz zur Löschung negativer Google Einträge
Wer als selbständiger Unternehmer oder als Firma ein Google Unternehmensprofil hat, wird sich über die Bewertungen, Rezessionen, seiner Kunden freuen. Schließlich sind Google Rezessionen ein wichtiges Kriterium für den Google Algorithmus, was sich am Ende positiv auf das Ranking des eigenen Unternehmens in der Google Suche auswirkt. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um positive oder negative Bewertungen handelt. Negative Bewertungen sollten von Firmen als Chance verstanden werden, die Qualität ihrer Dienstleistungen und Angebote zu prüfen und zu verbessern.
Gerade Hamburger Unternehmer schreiben sich gerne auf ihre Fahne, ausschließlich nach den Grundsätzen ehrbarer Kaufleute zu handeln.
Ein Grundsatz lautet: „Der ehrbare Kaufmann handelt wahrheitsgemäß und lehnt unfairen Wettbewerb ab.“
So wie Rezessionen unfair sein können, so können aber auch unechte Rezessionen unfair sein. Hat ein kleines Unternehmen weit über 100 Rezessionen, von denen 99 Prozent mit 5 Sternen bewertet sind, kann schnell der Eindruck entstehen, dass sich das Unternehmen selber sich hier nicht ganz so fair aufstellt. Welche Firma ist schon fehlerfrei und wer bekommt nicht auch einmal eine Kritik? Meinungen, die sich nicht mit der eigenen Meinung decken, sollten zugelassen werden. Das schafft Vertrauen. Wer als Unternehmer durch Löschdienste eine Cancel Culture betreibt oder sich beste Rezessionen erkauft, sollte seine Ehrbarkeit einmal prüfen: Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel.
Leider ist aber nicht jede negative Rezession als konstruktiv zu verstehen. Immer wieder kommt es vor, dass Kunden, oder auch Dritte Bewertungen in Unternehmer-Accounts geben, die ausschließlich das Ziel haben, dem Unternehmen bewußt zu schaden. Dadurch kann das Ansehen der Firma schnell beschädigt werden. Firmen haben dabei zu unterscheiden, ob es sich um eine konstruktive Krititk, um üble Nachrede, oder gar um einen „shitstorm“ handelt. Geht die negative Bewertung über eine konstruktive Kritik hinaus und empfindet das Unternehmen die Rezession als rufschädigend, kann diese Bewertung an Google gemeldet werden. Dies ist jedoch nur sehr selten erfolgreich, das Google hier lediglich prüft, ob die Bewertung gegen die Google-Richtlinien verstoßen hat. Die Suchmaschine prüft also bspw. nicht den Wahrheitsgehalt der Bewertung.
Um solch eine Situation zu klären, sollte das Unternehmen eine anwaltliche Unterstützung nutzen.
Eine solche Hilfe kann jeder nutzen. Wer als Firma einen ARAG-Gewerberechtsschutz hat und in diesem der Baustein Internetrechtsschutz ARAG WebAktiv® inkludiert ist, der ist hier auch finanziell abgesichert. Im Rahmen des ARAG WebAktiv® wird der Service eines Löschdienstes sowie ein Reputations-Check angeboten. Der Löschdienst gilt dabei sogar für 5 Jahre rückwirkend und auch der Reputations-Check wird ohne Wartezeit angeboten. Die ARAG Rechtsschutzversicherung arbeitet hier mit dem Stand 12.2023 ua. mit dem Partner MetaMedLaw zusammen. In den Tarifversionen Basis, Komfort und Premium gilt dabei jeweils eine Versicherungssumme iHv. 100 EUR je Versicherungsfall sowie max. 1.000 EUR pro Kalenderjahr.
Auszug aus den Rechtsschutz-Bedingungen Stand 2024:
"Wir übernehmen die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für sachdienliche Maßnahmen zur Löschung von reputationsschädigenden Internetinhalten bis zu 100 Euro je Versicherungsfall, insgesamt bis zu 1.000 Euro je Kalenderjahr (zum Beispiel: für Recherche/Hilfe bei der Identifizierung von Verantwortlichen/Ansprechpartnern). Dies gilt auch rückwirkend für Inhalte, die sich bereits seit bis zu fünf Jahren vor Vertragsbeginn im Internet befinden."
Ein einfacher Firmenrechtsschutz ist für diesen Schutz leider nicht ausreichend. Vielmehr ist hier der Baustein Internetrechtsschutz ARAG WebAktiv® in den ARAG Firmenrechtsschutz aufzunehmen. Dies kann im Rahmen einer Tarifaktualisierung für bestehende Verträge angepasst werden, falls ein Bedarf für diese Absicherung besteht.
Weitere Informationen zur Nutzung anwaltlicher Hilfe für Rezessionen und diffamierender Äußerungen finden Sie jetzt hier.
Eine Übersicht über weitere im ARAG WebAktiv® enthaltenen Dienstleistungen finden Sie jetzt hier.
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