Was beeinflusst ganz konkret den Preis für eine Rechtsschutzversicherung?
In telefonischen oder schriftlichen Anfragen, die sich auf den Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung beziehen, bekomme ich immer wieder die Frage gestellt: Was kostet eine Rechtsschutzversicherung? Oder: Können Sie mir wenigstens sagen, was eine Rechtsschutzversicherung so ungefähr kostet, so von bis …?
Die Frage an sich ist ja sicher berechtigt. Jedoch: Wie lautet denn die Antwort auf die Frage: Was kostet ein Auto? oder: Was kostet ein Urlaub?
Diese Fragen haben eines gemeinsam: Eine Antwort kann erst dann seriös sein, wenn der ganz konkrete persönliche Bedarf erfragt und besprochen wurde. So kann ein Rechtsschutz im Monat 9 EURO kosten oder 10.000 EURO im Jahr. Wer also die richtigen Fragen stellt, der erhält auch eine seröse und korrekte Antwort.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Im Folgenden möchte ich auf 7 Punkte eingehen, die entscheidend für eine Preisbestimmung in Sachen ARAG-Rechtsschutzversicherung sind.
1. Die Wahl der Rechtsschutzart
Versicherungsschutz für juristische Angelegenheiten gibt es als jeweilige Soloverträge, oder in Kombinationen. Diese unterscheiden sich grundsätzlich in Rechtsschutz für Privat und Rechtsschutz für Firmen (Unternehmen, Selbstständige). Der Rechtsschutz Privat beinhaltet den allgemeinen privaten Teil sowie zusätzlich als Bausteine die Komponenten Wohnen, Arbeitsrecht und Verkehr. Inbegriffen können je nach Bedarf auch sein: Unterhaltsrechtsschutz, Eherechtsschutz und Internetrechtsschutz.
Der Rechtsschutz für Firmen beinhaltet den allgemeinen gewerblichen Firmenanteil sowie zusätzlich als Bausteine die Komponenten Gewerbeimmobilie, Arbeitsrecht und Verkehr. Inbegriffen können je nach Bedarf auch sein: Firmenvertragsrechtsschutz, Erweiterter Strafrechtsschutz, Spezialstrafrechtsschutz und Internetrechtsschutz.
Soloverträge für Privat und Firmen können sein: Verkehrsrechtsschutz, Rechtsschutz als Mieter, Rechtsschutz als Vermieter, Internetrechtsschutz. Für Firmen kann solo auch das ARAG Online Forderungsmanagement (Inkasso und Bonitäts-Check) genutzt werden, sowie der Cyberschutz.
2. Die Wahl der Tarifart
Der ARAG-Rechtsschutz kommt mit grundsätzlich drei Tarifarten daher. Die Grundversion BASIS sichert ausschließlich die Kosten ab Gericht, die sehr gute Mittelklasseversion KOMFORT sichert Anwalts- und Prozesskosten bei freier Anwaltswahl und die Vollversion PREMIUM besticht mit Top Zusatzleistungen wie zB. dem Bauherrenrechtsschutz sowie erhöhten Versicherungssummen.
3. Die versicherten Personen
Natürlich beeinflusst die Anzahl der versicherten Personen den Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung. Im Privat-Rechtsschutz wird unterschieden zwischen einem Single-Tarif und einem Familien-Tarif. Dabei wird im Privat-Rechtsschutz noch untergliedert in Tarife für Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst oder Selbstständige.
Im Single-Tarif ist der Versicherungsnehmer und seine im Haushalt gemeldeten Kinder versichert. Letztere solange, bis sie ihr erstes eigenes Einkommen beziehen. Im Familien-Tarif sind alle im Haushalt gemeldeten Personen versichert. Dies können neben Familienangehörige auch Lebenspartner sein.
Im Firmen-Rechtsschutz beeinflusst die Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten den Beitrag. Für wählbare Bausteine, wie zB. beim Firmenvertragsrechtsschutz ist zudem die Höhe des Bruttojahresumsatzes entscheidend für die Höhe der Prämie.
4. Die Versicherungssummen und die Selbstbeteiligung
Je nach Wahl des Tarifes, oder einzelner Bausteine können bedarfsgerecht sowohl Versicherungssummen, als auch die Höhe einer Selbstbeteiligung (SB) im Versicherungsfall gewählt werden. Je höher sie SB umso niedriger der Zahlbeitrag. Je höher die Versicherungssumme umso höher der Zahlbeitrag. Für den Rechtsschutz für Vermieter beeinflusst die Art der vermieteten Einheiten sowie die Bruttojahresmiete den Beitrag.
5. Die Zahlweise der Rechtsschutzversicherung
Oft wird nicht bedacht, dass auch die Zahlweise eines Versicherungsvertrages die Höhe des Beitrags beeinflusst. Wer jährlich zahlt, zahlt brutto weniger als derjenige mit monatlicher Zahlweise. Bei ratierlicher Zahlung erheben Versicherungen Ratenzuschläge. Wer sich also die Höhe des monatlichen Beitrages berechnen lässt und diese dann wählt, zahlt in Summe pro Jahr mehr, als würde der Beitrag jährlich gezahlt.
6. Die Tarifversionen alt oder neu
Auch dieser Punkt wird leider selten beachtet. Wer zB. einen Rechtsschutzvertrag mit einer Tarifversion aus dem Jahr 2005 hat (ARB 2005), besitzt einen Rechtsschutzvertrag auf der Grundlage der juristischen Bedingungen des Jahres 2005. Im Jahr 2024 ist dieser Vertrag also 19 Jahre alt. Mit anderen Worten: Die juristischen Auseinandersetzungen der letzten 19 Jahre haben sich massiv verändert. Die ARAG Rechtsschutzversicherung legt daher immer wieder angepasste Versionen auf, die den aktuellen Gegebenheiten Rechnung tragen. Wichtig dabei zu wissen: Die Rechtsschutzversicherung bekommt, anders als bei zB. Programme bei Computern, kein automatisches Update. Der Versicherungsnehmer ist gut beraten, seinen Rechtsschutzvertrag jeweils in der aktuellen Version zu führen. Ein Upgrade kann aktiv jederzeit erfolgen. Ja, und auch das beeinflusst natürlich die Prämie.
7. Die Anzahl der Schadenfälle
Last but not least ist auch die Schadenstatistik für die Beitragshöhe entscheidend. Versicherungen haben das Recht (so wie auch der Versicherungsnehmer) im Schadenfall zu kündigen. Davon machen Versicherungen regelmäßig (leider) Gebrauch. Anders bei der ARAG. Wenn hier die Schadenquote für den Versicherer im Sinne der Versichertengemeinschaft nicht mehr gut darstellbar ist, wird ein Vertrag „saniert“. Die Schadenquote ermittelt sich aus der Höhe der Beiträge im Verhältnis zur Anzahl und Höhe der Schadenfälle.
Dazu ein Beispiel:
Ein ARAG-Rechtsschutzvertrag hat eine Schadenquote von 130 Prozent bei 7 gemeldeten Schäden. Hier möchte die ARAG den Vertrag anpassen und verlangt künftig eine höhere SB bei gleichem Zahlbeitrag. Dies gilt dann solange, bis die Schadenquote wieder im „grünen Bereich“ liegt. In der Regel 2 Jahre und muss dann aktiv neu eingestuft werden. Die Anzahl und Höhe der Schadenfälle im Verlauf der versicherten Zeit hat also ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Zahlbeitrags einer ARAG-Rechtsschutzversicherung.
Die Frage: Was kostet eine Rechtsschutzversicherung? kann also im ersten step weder pauschal, noch ungefähr und schon garnicht seriös beantwortet werden. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass man an irgendeiner Stelle „eine Kröte schlucken muss“. Entweder man zahlt teure Anwalts- und Prozesskosten im Fall eines Falles selbst, oder man zahlt Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung. Dabei muss der persönliche Bedarf oder der des Unternehmens korrekt ermittelt und besprochen werden. Unser Online-Rechner kann hierbei schon einmal eine erste Richtung geben.
Sie haben Fragen oder konkreten Bedarf? Kommen Sie gerne auf mich zu. Persönlich, telefonisch oder online!