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Ehe und Unterhalt

Rechtsschutz in Ehesachen

Scheidungsangelegenheiten können sehr komplex sein. Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie sich die  Zusammenarbeit der Parteien gestaltet. Auch die Art der rechtlichen Unterstützung, die in Anspruch genommen wird ist entscheidend. Unbestritten ist, dass eine Scheidung mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Selbst dann wenn sich das Ehepaar gütlich trennt und kaum Vermögenswerte vorhanden sind. Die Gerichtskosten muss immer die Partei bezahlen, die die Scheidung eingereicht hat. Die Zahlung hat im Voraus zu erfolgen.

Kosten, die bei einer Scheidung anfallen können

  1. Anwaltskosten: Die meisten Menschen beauftragen einen Anwalt, um sie während des Scheidungsprozesses zu vertreten. Die Kosten können stark variieren. Wenn sich die Partner auf eine Scheidung geeinigt haben, kann es sinnvoll sein, nur einen Anwalt für die rechtliche Abwicklung zu beauftragen. So können Kosten niedrig gehalten werden.
  2. Gerichtsgebühren: Bei der Einreichung einer Scheidung müssen oft Gebühren für Gerichtsdokumente und -verfahren bezahlt werden. Diese Gebühren können je nach Gericht und Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein.
  3. Notwendige Gutachten: In einigen Fällen können Gutachten erforderlich sein, wie z.B. ein Gutachten über das Sorgerecht für Kinder oder die Bewertung von Vermögenswerten. Diese können zusätzliche Kosten verursachen.
  4. Mediationskosten: Wenn die Parteien sich dafür entscheiden, eine Mediation zu verwenden, um ihre Differenzen beizulegen, fallen Kosten für den Mediator an.
  5. Unterhaltszahlungen: Wenn eine der Parteien dazu verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, können ebenfalls erhebliche Kosten anfallen. Siehe dazu auch  “ARAG-Unterhaltsrechtsschutz” unten im Artikel!
  6. Teilungs- und Bewertungskosten: Falls Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmen oder andere komplexe Vermögenswerte geteilt werden müssen, können Kosten für deren Bewertung und Aufteilung entstehen.

Zur Bewertung und Einschätzung der Kosten für eine Scheidung sollten frühzeitig Informationen eingeholt werden. Gegebenenfalls kann eine rechtliche Beratung helfen.

Wann und wie greift der ARAG- Eherechtsschutz?

Der ARAG-Eherechtsschutz hilt bei der gerichtlichen Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und derjenigen des ehelichen oder eingetragenen Lebenspartners in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Scheidung. Der ARAG-Eherechtsschutz greift zudem bei Aufhebung und Scheidungs- bzw. Aufhebungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt dabei 30.000 Euro.

Eine Selbstbeteiligung fällt dabei nicht an. Als Rechtsschutzfall gilt hier jedes Ereignis, das eine Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers und seines mitversicherten Ehepartners zur Folge hat.

Für den ARAG-Eherechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Jahren nach Vertragsbeginn.

Wichtig hier:

Im Vorsorgerechtsschutz in den Tarifen Komfort und Premium entfällt die Wartezeit, wenn ein Single heiratet, die Eheschließung innerhalb 12 Monate bei ARAG meldet und innerhalb dieser Zeit den Baustein ARAG-Eherechtsschutz im bestehenden Rechtsschutzvertrag aufnehmen lässt.

Unterhaltsrechtsschutz

Rechtsschutz in Unterhaltssachen

Im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern ist es in der Regel erforderlich, dass ein Elternteil dem anderen Unterhalt für das gemeinsame Kind leistet. Die finanzielle Unterstützung geht an den Elternteil, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle bietet Orientierungswerte, die als Leitfaden dienen können, um den Kindesunterhalt festzulegen. Diese monatliche Zahlung ist darauf ausgerichtet, den fortlaufenden und notwendigen Lebensunterhalt des Kindes zu decken, einschließlich Kosten für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, schulische Bedürfnisse sowie Spielzeug.

Rechtliches im Zusammenhang mit der Zahlung von Unterhalt

  1. Unterhaltsvereinbarung oder Unterhaltsanordnung: In vielen Fällen wird die Höhe und Art des Unterhalts in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgehalten. Bei streitigen Angelegenheiten kann das Gericht jedoch eine Unterhaltsanordnung erlassen.
  2. Arten von Unterhalt: Es gibt den Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Der Kindesunterhalt dient der finanziellen Unterstützung von minderjährigen Kindern, während Ehegattenunterhalt einem geschiedenen Ehepartner zugewiesen werden kann, um finanzielle Unterstützung zu bieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Partei während des Bestehens der Ehe finanziell abhängig war.
  3. Berechnung der Unterhaltszahlungen: Bei der Berechnung der Unterhaltszahlung kommt es auf die Höhe der Einkommen beider Parteien, die Bedürfnisse der unterstützten Person und möglicherweise andere Faktoren wie die Dauer der Ehe an.
  4. Änderungen in den finanziellen Verhältnissen: Wenn sich die finanziellen Verhältnisse einer der Parteien wesentlich ändern (zum Beispiel durch Jobverlust oder Gehaltserhöhung), kann dies Anlass für eine Änderung der Unterhaltszahlungen sein. Solche Änderungen sollten rechtzeitig gemeldet werden, um gegebenenfalls gerichtliche Anpassungen vornehmen zu lassen.
  5. Durchsetzung von Unterhaltszahlungen: Falls eine Partei die vereinbarten oder gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlungen nicht leistet, können rechtliche Schritte ergriffen werden, um die Durchsetzung sicherzustellen. Dies kann Gerichtsverfahren, Pfändungen oder andere Maßnahmen umfassen.
  6. Steuerliche Auswirkungen: Unterhaltszahlungen können steuerliche Auswirkungen haben. Sowohl der Zahlende als auch der Empfangende sollten sich über die steuerlichen Aspekte informieren.

Familienrechtliche Angelegenheiten können komplex sein. Hier kann rechtlicher Rat von einem Fachanwalt für Familienrecht hilfreich sein. So kann sichergestellt werden, die individuellen Umstände sowie alle weiteren rechtlichen Aspekte angemessen zu berücksichtigen.

Wann und wie greift der ARAG-Unterhaltsrechtsschutz

Der ARAG-Unterhaltsrechtsschutz hilt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen in familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten. Zusätzlich hilft der ARAG-Unterhaltsrechtsschutz bei Angelegenheiten der elterlichen Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Versicherungsschutz besteht unter der Voraussetzung, dass

a) im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Familiengericht zu entscheiden hätte und

b) der Versicherungsschutz nicht im Baustein ARAG-Eherechtsschutz enthalten ist. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 30.000 Euro. 

In Betreuungsangelegenheiten nach §§1896ff. BGB, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder einen mit den vorgenannten Personen in einem Verwandt- schaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades stehenden Dritten
werden im ARAG-Betreuungs-Rechtsschutz die gesetzlichen Gebühren eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts für eine über die Beratung hinausgehende Wahrnehmung rechtlicher Interessen sowie entstehende Gerichtskosten insgesamt bis zu 1.000 Euro übernommen. Dies gilt für die Tarifversion Komfort. Im Betreuungs-Rechtsschutz der Tarifversion Premium besteht dafür hingegen eine unbegrenzte Versicherungssumme.

Für den ARAG-Unterhaltsrechtsschutz gilt eine Wartezeit von einem Jahr nach Vertragsbeginn.

In unruhigen Zeiten gewinnt eine finanzielle Absicherung für rechtliche Auseinandersetzungen immer mehr an Bedeutung.

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