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Strafrechtsschutz

Wenn Sie über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken, dann werden Sie sich die Frage stellen, welche Bausteine Sie abgesichert haben wollen. Im Privatrechtsschutz sind viele unterschiedliche Konstellationen möglich. Sicher fallen Ihnen hier die Bausteine “Privat”, “Beruf”, “Wohnen” und “Verkehr” als erstes ein. Hierbei sind die letzt genannten drei Bausteine optional wählbar.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Bausteine, um die optional der Rechtsschutz erweiterbar ist. Eherechtsschutz, Unterhaltsrechtsschutz, Internetrechtsschutz oder Bauherrenrechtsschutz sind nur 4 der verschiedenen Erweiterungsoptionen.

In diesem Beitrag soll es um den Punkt des Strafrechtsschutz gehen, da hierbei einige Dinge zu beachten sind.

Grundsätzlich ist das Strafrecht im Baustein “Privat” mit versichert. Unterschieden wird hierbei zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen. Versichert ist im Strafrechtsschutz ausschließlich das Vergehen. Dieses wird entweder mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug bis zu unter einem Jahr geahndet.

Allein der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ist ein Fall für Strafrechtsanwälte und damit auch ein Fall für eine Rechtsschutzversicherung. Jedoch steckt hier, wie fast immer, der Teufel im Detail. Grundsätzlich ist nämlich ein Vergehen nur dann versichert, wenn der Vorwurf auf “fahrlassige Straftat” lautet. Dabei können mutmaßliche Straftaten sowohl als fahrlässig oder auch als vorsätzlich im Raum stehen. Ganz am Ende entscheidet darüber das Gericht. Vergehen, wie beispielsweise einfache Körperverletzung oder einfache Brandstiftung können also sowohl als fahrlässig als auch als vorsätzlich vorgetragen werden.

Wichtig dabei: Steht der Vorwurf des Vorsatzes zur Anklage, dann reicht der grundsätzlich versicherte Strafrechtsschutz nicht aus. An diesem Punkt ist bei Vertragsabschluss die Erweiterung um den Baustein “Erweiterter Strafrechtsschutz” notwendig.

Zwei Beispiele an der Stelle zeigen den Unterschied zwischen “Strafrechtsschutz” und “Erweiterten Strafrechtsschutz”:

Strafrechtsschutz

Erweiterter Strafrechtsschutz

Sie fahren im Straßenverkehr jederzeit vorsichtig und unfallfrei. Trotz aller Achtsamkeit fahren Sie einen Fußgänger an, der sich dabei verletzt. Sie werden wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Definition hier: Vergehen und fahrlässig.

Ihnen wird als ehrenamtlicher Kassenwart vorgeworfen, Vereinsgelder veruntreut zu haben.

Oder: Sie verkaufen auf einem Online-Marktplatz Ware. Nach dem Zahlungseingang vergessen Sie aus verschiedenen Gründen, das Produkt zu versenden. Der Käufer erstattet eine Strafanzeige wegen Betrugs. Definition hier: Vergehen und Vorsatz.

Vergehen vs. Verbrechen 

Wichtig zu wissen ist an der Stelle aber auch: Werden Sie tatsächlich wegen einer Straftat verurteilt, also schuldig gesprochen, so tritt die Versicherung vom Schutz zurück und die Kosten müssen rückerstattet werden. Sie haben zudem keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein
Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Strafat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)

Checken Sie gerne >>> hier, wie Sie sich über einen ARAG Rechtsschutzvertrag gegen Straftaten, die als Vergehen definiert sind, absichern können und dies auch bei dem Vorwurf des Vorsatzes.

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