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Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz ist nicht nur für Autofahrer wichtig. Auch alle anderen Verkehrsteilnehmer können in einen Rechtsstreit geraten.

Zu Fuß, mit dem Fahrrad oder beim Carsharing?

Nicht nur Autofahrer oder Fahrer von KFZ, Motorrädern usw. sind Verkehrsteilnehmer. Oft höre ich in Rechtsschutzberatungen das Argument des Kunden: “Ich benötige keinen Verkehrsrechtsschutz, da ich kein Auto habe.” Die Aussage hält schon deswegen nicht stand, da Sie immer dann, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen in einen Rechtsstreit verwickelt werden können. Wie teuer dies werden kann, ist ganz einfach über den >> ARAG Prozesskostenrechner zu ermitteln.

Die Liste der möglichen Fälle für Verkehrsrechtsschutz ist lang

  • Sie erhalten den Vorwurf auf einem Radweg mit Ihrem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung des Straßenverkehrs gefahren zu sein. Sie meinen jedoch, dass der Radweg in beide Richtungen befahrbar sein darf. Der Unfallgegner bestreitet dies.
  • Ihnen wird vorgeworfen mit einem E-Scooter gegen Verkehrsregeln verstoßen zu haben.
  • Eine Fußgängerampel schaltet nicht immer gleichzeitig in beide Richtungen auf Grün oder Rot um. Sie erhalten den Vorwurf, bei Rot über die Ampel gegangen zu sein. Jedoch wissen Sie, dass Sie bei Grün gegangen sind.
  • Als Nutzer eines E-Bikes wirft man Ihnen vor, dass Sie zu schnell gefahren sind, oder der Motor Ihres E-Bike nicht bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abriegelt.
  • Sie haben einen Verkehrsunfall mit einem Segway.
  • Mit einem Mietwagen oder einem Carsharing-Fahrzeug sollen Sie einen Auffahrunfall verursacht haben.
  • Mit einem fremden Fahrzeug haben Sie angeblich die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachtet.
  • Als Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr geraten Sie in einen Rechtsstreit mit dem Verkehrsbetrieb.

Schon ein Vorwurf kann Kosten verursachen

Anhand der Beispiele ist leicht zu erkennen, dass auch ohne die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem eigenen PKW jederzeit Kosten durch einen Rechtsstreit drohen können. Werden Sie also ihrer Meinung nach zu Unrecht beschuldigt, Regeln im Verkehr missachtet zu haben, sollten Sie sich zur Wehr setzen können. Kosten können entstehen durch einen Mediator, bei Anwälten und vor Gericht.

Optional können Sie sich im Verkehrsrechtsschutz zusätzlich absichern

  • gegen Kosten bei Kennzeichen-Wiederbeschaffung nach Diebstahl
  • mit Sofortschutz bei einem Autokauf
  • mit Schutz für Reiseverträge
  • gegen Kosten für psychologische Hilfe
  • gegen Kosten für Sachverständigengutachten

Sie können ganz bequem die erstklassige ARAG Verkehrsrechtsschutzversicherung >> hier checken oder bei mir eine >> kostenfreie Beratung nutzen.

Verkehrsrechtsschutz Sofort

Falls eine Ordnungswidrigkeit bereits vorgeworfen wird, bietet der ARAG Rechtsschutz Sofort eine Rückwärtsdeckung für einen Rechtsschutzfall an. Dies kann ein Verstoß gegen Halteverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Ampelverstoß sein.

Dazu mehr Informationen >> in diesem Video.

Last but not Least

Die ARAG SE wurde im Jahr 1935 als “DARAG” gegründet. DARAG: “Deutsche Auto-Rechtsschutz-AG”. Die DARAG war also die erste Versicherung, die in Deutschland überhaupt (kurz nach der Erfindung der ersten Autos) einen Rechtsschutz für Verkehr angeboten hat. Wer also ARAG sagt, der meint Rechtsschutz.

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