Immobilienrechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohneinheiten
Der Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer kann als Baustein im Rechtsschutz-Privat oder im Rechtsschutz-Gewerbe oder als separate Absicherung genutzt werden. Rechtsschutz besteht hier für die eigengenutzten Wohneinheiten in Deutschland (Erst- oder Zweitwohnsitz) oder für die Gewerbeeinheiten mit Standort in Deutschland, als Baustein im Gewerberechtsschutz.
In der Variante „ARAG Premium“ ist eine vermietete Einliegerwohnung in der eigengenutzten Immobilie versichert.
Die eigengenutzte Immobilie, die im Ausland gelegentlich zu Urlaubzwecken genutzt wird ist versicherbar.
In diesem Artikel zum Thema Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer soll es um folgende 10 Punkte gehen:
- Mietrechtliche Auseinandersetzungen
- Prüfung der Nebenkostenabrechnungen für Mieter
- Schadensersatzforderungen
- Bauherrenrechtsschutz
- Sofortschutz für Mietverträge
- Kündigungsschutz
- Mediation und außergerichtliche Einigung
- Kostenschutz für Übergabeprotokolle
- Prozesskostenübernahme
- Ausschlüsse im ARAG-Immobilienrechtsschutz
Mietrechtliche Auseinandersetzungen
Mietrechtliche Fragen können vielfältig sein. Ob es um die Instandhaltung der Wohnung, die Wirksamkeit von Kündigungen oder die Angemessenheit von Mieterhöhungen geht, Konflikte können schnell entstehen. Die Immobilienechtsschutzversicherung kann den Mieter oder Eigentümer finanziell unterstützen, wenn rechtliche Schritte erforderlich sind.
Prüfung der Nebenkostenabrechnungen für Mieter
Unstimmigkeiten über Nebenkostenabrechnungen zwischen Mieter und Vermieter sind keine Seltenheit. Die Immobilienrechtsschutzversicherung hilft dabei, die Kosten für rechtliche Schritte zu decken, wenn der Mieter Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung hat. Im ARAG-Immobilienrechtsschutz ist neben den üblichen ARAG-Serviceleistungen enthalten, dass Mieter kostenfrei ihre Nebenkostenabrechnungen über den Anbieter mineko prüfen lassen können. Mineko prüft die Nebenkostenabrechnung im Abgleich mit den Bedingungen im Mietvertrag. Oft sind hier Abrechnungen falsch erstellt. Für Mieter kann sich dadurch ein Einsparpotenzial ergeben.
Schadensersatzforderungen
Falls der Vermieter Schadensersatzforderungen gegen den Mieter stellt, weil dieser mutmaßlich für Schäden am gemieteten Objekt verantwortlich sein soll, kann eine Immobilienrechtsschutzversicherung für Mieter die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen übernehmen. So besteht Schutz vor finanziellen Belastungen, die aus unberechtigten Schadensersatzansprüchen resultieren könnten.
Bauherrenrechtsschutz (ARAG Premium)
Ein Bauherrenrechtsschutz deckt Konflikte rund um das Thema Bauen und Sanieren ab. Versichert sind damit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Baugrundstücks, der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils, baubehördlich genehmigungs-/anzeigepflichtige Veränderungen eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, oder ganz klassisch der „Pfusch am Bau“. Siehe dazu auch meinen Artikel zum Bauherrenrechtsschutz. Dieser Schutz kann auch für Mieter interessant sein, wenn auf eigene Kosten oder in Eigenleistung am gemieteten Objekt gebaut wird.
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren sowie die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Bezug auf Erschließungs- und Anliegerabgaben sind in der Tarifversion ARAG-Premium versicherbar.
Sofortschutz für Mietverträge (ARAG Premium)
Wenn die Wirksamkeit des Mietvertrags oder einzelner Mietvertragsklauseln strittig ist, verzichtet die ARAG-Immobilienrechtsschutzversicherung in der Tarifvariante Premium auf die Wartezeit sowie auf die Einrede der Vorvertraglichkeit, auch wenn der Mietvertrag bereits bis zu drei Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrags abgeschlossen wurde.
Kündigungsschutz
Im Falle einer unberechtigten Kündigung durch den Vermieter kann die Immobilienechtsschutzversicherung den Mieter unterstützen, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu überprüfen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern.
Mediation und außergerichtliche Einigung (Schlichtung)
In einigen Fällen versucht die ARAG-Rechtsschutzversicherung, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, indem sie Mediationsverfahren unterstützt oder versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu fördern. Dies kann kostengünstiger und stressfreier sein als ein Gerichtsverfahren. Wenn ein Mediationsverfahren angestrebt wird, sollte die Versicherung dazu kontaktiert werden. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung beauftragt für die Verfahren kompetente Mediatoren. Freie Mediatoren außerhalb dieser Beauftragung sind nicht Bestandteil dieser Leistung.
Kostenschutz für Übergabeprotokolle (ARAG Premium)
Wenn für die Übergabe einer Wohneinheit professionelle Übergabeprotokolle benötigt werden, können dafür Dienstleister bei der ARAG-Rechtsschutzversicherung beaugtragt werden. Hier werden die Kosten zur Erstellung von maximal zwei Übergabeprotokollen pro Kalenderjahr je versicherter Wohneinheit in Deutschland übernommen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen nicht abgezogen.
Prozesskostenübernahme
Juristische Auseinandersetzungen können teuer sein. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung für Mieter und Eigentümer übernimmt in den Tarifversionen Komfort und Premium die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren, Gutachter und andere damit verbundene Ausgaben, sowie Prozesskosten. Dies schützt den Mieter oder Eigentümer vor erheblichen finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten.
Ausschlüsse im ARAG-Immobilienrechtsschutz
Versicherungsschutz besteht nicht für Streitigkeiten aus einer Finanzierung sowie Konflikte bei Beteiligung(en) an Immobilienfonds.
Versichert ist im Immobilienrechtsschutz für Mieter nicht die Vermietung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten. Dies kann nur in einer eigenen, dafür konzipierten Rechtsschutzversicherung für Vermieter abgesichert werden.
Wird eine Immobilie im Ausland vermietet, ist diese nicht im Immobilienrechtsschutz enthalten.
In unruhigen Zeiten ist eine finanzielle Absicherung für rechtliche Auseinandersetzungen bezogen auf die selbstgenutzte Immobilie wichtig, um eigene Interessen wahrnehmen zu können.
Mit unserem Immobilienrechtsschutz für Mieter oder Eigentümer der selbstgenutzten Wohneinheit, sind Sie rechtlich bestens abgesichert.
Insgesamt bietet ein Immobilienrechtsschutz eine umfassende Absicherung. Dieser Rechtsschutzbaustein sichert Ihnen rechtliche Beratung und finanzielle Unterstützung in verschiedenen Situationen, die im Zusammenhang mit der eigen genutzten Wohneinheit stehen.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts als Mieter oder Eigentümer. Lassen Sie sich jetzt ganz einfach kostenfrei beraten. Kontaktieren Sie mich dafür direkt oder über das Kontaktformular, ganz frei nach dem Motto: „Es geht mir gut – ich kann klagen!“
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