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Erben – Die Vollmacht über den Tod hinaus

Im Bereich der Erben spielen letztwillige Verfügungen wie das Testament oder der Erbvertrag sowie die Vollmacht über den Tod hinaus eine wichtige Rolle.
Normalerweise haben die Erben nach dem Erbfall keinen Zugriff auf den Nachlass. Zunächst muss die Testamentseröffnung oder das Erbscheinsverfahren abgewartet werden, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann. In der Zwischenzeit müssen die Erben aus eigenen Mitteln für die Beerdigung, die Auflösung der Wohnung usw. aufkommen.

Um seine Erben zu entlasten, kann der Erblasser zu Lebzeiten einer oder mehreren Personen eine Vollmacht erteilen, die über den Tod hinaus gilt. Diese Vollmacht kann auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkt oder als uneingeschränkte Generalvollmacht ausgestaltet sein. Mit Hilfe dieser Vollmacht kann der bevollmächtigte Erbe unmittelbar nach dem Erbfall die Erbfallverbindlichkeiten aus dem Nachlass begleichen.

Die transmortale Vollmacht und die postmortale Vollmacht

Es gibt zwei Arten von Vollmachten über den Tod hinaus: transmortale und postmortale Vollmachten. Die transmortale Vollmacht ist bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers wirksam und bleibt auch nach dessen Tod in Kraft. Die postmortale Vollmacht tritt dagegen erst nach dem Tod des Vollmachtgebers in Kraft.
Eines gilt es zu beachten: Eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht besteht im Zweifel auch nach dem Tod des Vollmachtgebers fort. Dies bedeutet, dass jede Vollmacht automatisch eine transmortale Wirkung hat, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Eine Vollmacht benötigt grundsätzlich keine besondere Form. Die vom Erblasser erteilte Vollmacht kann jedoch von jedem Erben nach dem Erbfall widerrufen werden.

Vorsorgevollmacht für Unternehmer

Wer eine ARAG Rechtsschutz Versicherung für Gewerbe (Rechtsschutz für Selbständige ARB §28) hat, der kann einen Beratungsrechtsschutz zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht für Firmeninhaber nutzen. Der Unternehmer/Firmeninhaber schützt sich damit vor einer Handlungsunfähigkeit des Unternehmens infolge Unfalls, Krankheit oder Tod. Für die Erstellung einer standardisierten Unternehmervollmacht oder deren Änderung wir dabei ein spezialisierter Dienstleister bzw., soweit dies gesetzlich erforderlich ist, ein Rechtsanwalt benannt, der die Erstellung einer Vorsorgevollmacht für Unternehmer beratend unterstützt. Hierfür werden Kosten bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr übernommen.

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