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Prozesskosten

Prozesskosten allgemein

Gerichtsverfahren sind teuer. Auch kleine Schadensummen verursachen Kosten, die erheblich sein können. Nicht nur Anwälte kosten Geld. Neben Prozesskosten fallen Ausgaben für Zeugen, Gutachter oder Sachverständige an. Wenn Sie dann einen Gerichtsprozess auch noch verlieren, werden Ihnen die Kosten der Gegenseite zusätzlich in Rechnung gestellt.

Sollte es nicht zu einem Prozess kommen, da Sie sich außergerichtlich einigen, zum Beispiel durch einen Vergleich oder mit Unterstützung einer Mediation, so ist auch dies nicht kostenfrei.

Prozesskosten für einen Zivilprozess?

Streiten Sie wegen einer Mieterhöhung oder um einen Schadenersatz, sind die “ordentlichen Gerichte” hierfür zuständig. Je nach Streitwert wird die Zuständigkeit des jeweiliges Gerichts bestimmt. Bei Streitwerten bis zu 5.000 EUR ist das Amtsgericht zuständig. Übersteigt der Streitwert diesen Betrag, findet der Prozess vor einem Landgericht statt. Berufungen und Revisionen verhandelt das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof.

Die Gerichtskosten bestehen aus den Gebühren und Auslagen für das Verfahren ab Beginn. In manchen Fällen fällt ein Vorschuss für Sachverständige und Zeugen an. Der Verlierer eines Gerichtsverfahrens hat alle Kosten zu tragen, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt.

Kosten für einen Vergleich

Wie bereits erwähnt, gibt es auch einen Vergleich nicht zum Nulltarif. Ein Vergleich kann sich immer dann lohnen, wenn entweder der Ausgang eines Zivilprozesses ungewiss ist und die Rechtslage unklar. Bei einem Vergleich vor Prozessbeginn sparen Sie zwar die >> Prozesskosten. Jedoch berechnen hier Anwälte eine Einigungsgebühr und eine Geschäftsgebühr. Vor Gericht fallen dabei neben der Einigungsgebühr auch Verfahrens- und Termingebühren an. Zudem können die Anwälte Auslagen und die Mehrwertsteuer einfordern.

Prozesskosten und weitere Kosten für ein Strafverfahren

Bei einem Strafprozess ist immer der Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, der Ankläger. Der Strafverteidiger, der für den Beschuldigten zuständig ist, ist für letzteren mit erheblichen Kosten verbunden. Hinzu kommen auch hier Gerichts- und Nebenkosten. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung müssen alle Kosten vom Beschuldigten getragen werden. In diesem fall verlangt eine Rechtsschutzversicherung alle erbrachten Kosten vom (versicherten)

Steht bei einer Straftat der Vorwurf des Vorsatzes im Raum deckt dies eine normale >> Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht automatisch ab. Hier hilft für die Kostendeckung ausschließlich der Spezialstrafrechtsschutz, sowie der Erweiterte Strafrechtsschutz (ESRS). Der ERSR ist in neueren >> Privat-Rechtsschutztarifen zumeist mit versichert.

Für Firmen und Selbständige ist der >> Spezialstrafrechtsschutz als Baustein optional wählbar.

Wichtig hierbei: Gute Strafverteidiger rechnen nach Honorarvergütung ab, da es für ein Strafverfahren keinen festzulegenden Streitwert gibt.

Um herauszufinden, welche Prozesskosten im Falle eines Falles entstehen können, empfiehlt sich das Nutzen des >> ARAG Prozesskostenrechners.
Hier ermitteln Sie mit einem Klick, gemessen am Streitwert das Kostenrisiko für einen Prozess.

In jedem Fall kann eine >> gute Rechtsschutzversicherung nicht nur vor hohen Kosten schützen. Wenn Sie hier gut abgesichert sind, dann können Sie sich entspannt zurücklehnen, für den Fall, dass Sie in einen Rechtsstreit geraten. Ganz nach dem Motto: “Mir geht es gut – ich kann klagen!”

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