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Das ARAG-Online Forderungsmanagement 2023

Schadenfall im Rechtsschutz - Deckung oder Ablehnung

Wer kennt das nicht? Man schließt eine Rechtsschutzversicherung ab und denkt, dass man nun endlich ein “Rundum Sorglos Paket” hat. Wenn dann später tatsächlich einmal ein Versicherungsfall eintritt, kommt es oft vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnt. Dies stößt beim Versicherungsnehmer, dem Kunden, auf generelles Unverständnis. Die Frage dabei: “Wozu benötige ich eine Versicherung, wenn diese im Schadenfall nicht zahlt?” Darauf möchte ich in diesem Artikel am Beispiel ARAG-Online Forderungsmanagement und ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz Antwort geben.

Eine Ablehnung einer Deckung durch die Rechtsschutzversicherung kann mehrere Gründe haben:

  1. Der Fall ist grundsätzlich versicherbar, aber im bestehenden Tarif nicht versichert.
  2. Der Fall ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  3. Die Schadenmeldung und die Schadenbearbeitung wurde von Beginn an nicht professionell gesteuert.

Im folgenden möchte ich anhand des ARAG-Online Forderungsmanagement und des Bausteins Firmenvertragsrechtsschutz auf diese 3 Punkte für Gewerbekunden einmal näher eingehen.

Der Fall ist grundsätzlich versicherbar, aber im bestehenden Tarif nicht versichert

In jeder Erstberatung, sowie in unseren Jahresgesprächen bei bestehenden ARAG-Rechtsschutzversicherungen für Gewerbe und Selbständige werden die Themen ARAG-Online Forderungsmanagement und Firmenvertragsrechtsschutz ausführlich besprochen. Während das ARAG-Online Forderungsmanagement in jedem Rechtsschutzvertrag für das Gewerbe als ARAG-Inkassodienstleistung kostenfrei enthalten ist, ist der Baustein Firmenvertragsrechtsschutz optional wählbar. Wer also diesen Baustein nicht aktiv mit in den Tarif inkludiert, bleibt dann im Versicherungsfall auf seinen Kosten sitzen. Die ARAG-Rechtsschutzversicherung lehnt dann die Deckung ab. Rechtsstreitigkeiten im Bereich Vertragsrecht sind die am häufigsten gemeldeten Fälle von Gewerbekunden. Es gilt also, bei einem Neuabschluss und in bestehenden Verträgen zu prüfen, ob der Baustein Firmenvertragsrechtsschutz im Tarif enthalten ist. Bestehende Tarife können hier jederzeit angepasst werden.

Der Fall ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Für eine Rechtsschutzversicherung gilt: Es ist nicht alles bedingungslos versicherbar. Für den Firmenvertragsrechtsschutz sind folgende 10 Punkte zu beachten:

  • Das Recht muss vor einem deutschen Gericht eingefordert werden
  • Es gilt eine Wartezeit ab Beginn/Tarifupgrade von 3 Monaten
  • Der Streitwert liegt bei mindestens 300 Euro
  • Versicherungsschutz besteht ab dem Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Außergerichtliche Anwaltstätigkeiten sind nicht versichert
  • Ein Selbstbehalt ist wählbar
  • Im Gewerbe zahlt die Rechtsschutzversicherung erstattungsfähige Kosten grundsätzlich Netto, also ohne Mehrwertsteuer
  • Die Versicherungsprämie berechnet sich auf der Grundlage des Bruttojahresumsatzes der Firma
  • Berufe, deren Tätigkeiten ausschließlich auf Verträgen basieren, sind nicht versicherbar (zB. Notare, Anwälte, Makler, Franchiseunternehmen …. )
  • Anwälte müssen auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen.

Die Schadenmeldung und die Schadenbearbeitung wurde von Beginn an nicht professionell gesteuert.

Am häufigsten drehen sich die Fälle für den Firmenvertragsrechtsschutz um Zahlungsausfälle bezüglich in Rechnung gestellter Arbeitsleistung im Gewerbe. Schadenbeispiel:

“Ihr Sanitär- und Heizungsbetrieb baut einem gewerblichen Kunden nach individueller Absprache eine neue Gastherme im Wert von 10.000 Euro ein. Trotz termin- und fachgerechter Installation will der Auftraggeber die Rechnung nicht begleichen. Eine Zahlungserinnerung mit einer Fristsetzung ist erfolglos.”

Hier können hohe Kosten für Anwälte und Gerichte auflaufen und diese sind dann aus Eigenmitteln/Firmenrücklagen zu zahlen, wenn im Rechtsschutzvertrag kein Firmenvertragsrechtsschutz besteht. Wichtig dabei ist zudem, dass die Schadenmeldung von Beginn an professionell gesteuert wird.

Wie oben bereits erwähnt, sind außergerichtliche Tätigkeiten vom Firmenvertragsrechsschutz ausgeschlossen. Genau hier kommt das ARAG-Online Forderungsmanagement ins Spiel. Diese Inkassodienstleistung ist in jedem ARAG-Rechtsschutzvertrag für Gewerbe und Selbständige kostenfrei enthalten. Hier können Zahlungsforderungen außergerichtlich an das Inkassounternehmen abgegeben werden. Sind die Mahnungen durch das Inkasso erfolglos, wird der gerichtliche Mahnbescheid erstellt. Ab diesem Zeitpunkt greift der ARAG-Firmenvertragsrechsschutz. Das ARAG-Online Forderungsmanagement wird seit dem Jahr 2023 über den ARAG-Partner miamono gewährleistet. Wie dies genau funktioniert, erfahren Sie jetzt hier.

Um grundsätzlich im Vorfeld einer Auftragsanbahnung Zahlungsausfällen vorzubeugen, bietet Das ARAG-Online Forderungsmanagement zudem die Möglichkeit einer Bonitätsprüfung an.

Weitere wichtige Informationen zum ARAG-Online Forderungsmanagement finden Sie auch in diesem Beitrag

Fazit, Anwaltsempfehlung und Steuerung von Schadenfällen

Wer als Gewerbekunde selbst und außerhalb des ARAG-Online Forderungsmanagement juristisch tätig werden will, sollte unbedingt die og. 10 Punkte beachten. Wir, als Rechtsschutzexperten im Norden, haben alternativ dazu die passenden hochqualifizierten Anwälte für die unterschiedlichsten Versicherungsfälle parat. Die Kanzleien arbeiten mit uns vertrauensvoll zusammen und die Fälle werden von Beginn an professionell gesteuert. Hier besteht die Möglichkeit, nachdem eigene Zahlungserinnerungen erfolglos verliefen, sofort das gerichtliche Mahnverfahren eröffnen zu lassen. Somit besteht der Versicherungsschutz dafür sofort, wenn der Baustein Firmenvertragsrechtsschutz tariflich vereinbart ist. Für eine Deckung des Versicherungsfalls und im Weiteren für juristischen Erfolg in der Sache ist ein professionelles Vorgehen von Beginn an hilfreich. Genau dies gehört zu unserer Dienstleistung. Testen Sie uns! Unsere Anwaltsempfehlungen, und welche Punkte Sie dabei beachten müssen finden Sie jetzt hier.

Kontaktieren Sie mich gerne für persönliche Anfragen oder für eine persönliche Beratung.

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