Eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein Streit über Lohn, Überstunden und Arbeitszeugnis kann Arbeitnehmer kurzfristig unter erheblichen Handlungsdruck setzen. Wer in dieser Situation keine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz besitzt, muss die rechtliche Beratung und Vertretung grundsätzlich selbst finanzieren.
Besonders wichtig ist eine Kostenregel, die viele Arbeitnehmer erst erfahren, wenn der Streit bereits begonnen hat. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Das gilt auch für die Partei, die den Rechtsstreit gewinnt. Arbeitsrecht ohne Rechtsschutz kann daher selbst bei guten Erfolgsaussichten ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.
Arbeitsrecht ohne Rechtsschutzversicherung: Wo liegt das Risiko?
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen häufig unerwartet. Ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung, wird abgemahnt oder stellt fest, dass Überstunden und Lohnbestandteile nicht vollständig bezahlt wurden. In solchen Situationen muss oft schnell geklärt werden, welche Rechte bestehen und welche Fristen einzuhalten sind.
Der Arbeitgeber verfügt möglicherweise über eine Personalabteilung, eine eigene Rechtsabteilung oder dauerhaft beauftragte Rechtsanwälte. Arbeitnehmer müssen dagegen häufig zunächst selbst einen geeigneten Fachanwalt finden und die entstehenden Kosten einplanen.
Ohne Arbeitsrechtsschutzversicherung besteht deshalb ein doppeltes Risiko. Neben den möglichen wirtschaftlichen Folgen des Konflikts kommen die Kosten für Beratung, außergerichtliche Vertretung und ein gerichtliches Verfahren hinzu.
Einen allgemeinen Überblick über mögliche Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten finden Sie im Beitrag Anwaltskosten ohne Rechtsschutzversicherung
Welche arbeitsrechtlichen Streitigkeiten treten häufig auf?
Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann unterschiedliche Ursachen haben. Besonders häufig geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, finanzielle Ansprüche oder die Bewertung des Verhaltens eines Arbeitnehmers.
Kündigung und Änderungskündigung
Nach einer Kündigung stellt sich zunächst die Frage, ob sie formell und inhaltlich wirksam ist. Mögliche Streitpunkte sind der Kündigungsgrund, die Kündigungsfrist, eine fehlerhafte Sozialauswahl oder ein besonderer Kündigungsschutz.
Bei einer Änderungskündigung wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig eine Fortsetzung unter veränderten Bedingungen angeboten. Dabei kann es beispielsweise um ein geringeres Gehalt, eine andere Tätigkeit oder einen neuen Arbeitsort gehen.
Eine rechtliche Prüfung ist in beiden Fällen wichtig, weil für eine Kündigungsschutzklage eine kurze Frist gilt. Ausführliche Informationen zum Vorgehen und zu den Rechten von Arbeitnehmern finden Sie im Beitrag Kündigungsschutzklage: Ihr Recht nach einer Kündigung
Abmahnung
Eine Abmahnung kann spätere arbeitsrechtliche Maßnahmen vorbereiten. Sie enthält regelmäßig den Vorwurf eines konkreten Fehlverhaltens und die Aufforderung, dieses Verhalten künftig zu unterlassen.
Ist eine Abmahnung unberechtigt oder inhaltlich fehlerhaft, kann eine Gegendarstellung oder die Entfernung aus der Personalakte verlangt werden. Ohne anwaltliche Unterstützung besteht das Risiko, vorschnell zu reagieren oder Erklärungen abzugeben, die später gegen den Arbeitnehmer verwendet werden.
Ausstehender Lohn und unbezahlte Überstunden
Auch Streitigkeiten über Gehalt, Zuschläge, Provisionen, Prämien und Überstunden gehören zum Arbeitsrecht. Arbeitsverträge oder Tarifverträge können Ausschlussfristen enthalten. Ansprüche müssen dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend gemacht werden, damit sie nicht verfallen.
Die Durchsetzung kann zusätzliche Kosten verursachen, wenn der Arbeitgeber die Forderung bestreitet und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Konflikte entstehen häufig über einzelne Formulierungen, die Tätigkeitsbeschreibung oder die zusammenfassende Leistungsbewertung.
Da sich ein ungünstiges Zeugnis auf spätere Bewerbungen auswirken kann, ist eine fachkundige Prüfung häufig sinnvoll. Auch ein solcher Streit kann außergerichtlich beginnen und später vor dem Arbeitsgericht enden.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden und eine Abfindung, Freistellung oder Regelung zum Arbeitszeugnis enthalten. Mit der Unterschrift können jedoch weitreichende Folgen verbunden sein. Dazu gehören mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld und der Verlust des Kündigungsschutzes.
Arbeitnehmer sollten einen Aufhebungsvertrag deshalb möglichst vor der Unterschrift rechtlich prüfen lassen. Liegt kein Arbeitsrechtsschutz vor, müssen sie auch diese Beratung selbst bezahlen.
Mobbing, Benachteiligung und Diskriminierung
Mobbing und Diskriminierung sind häufig schwer nachzuweisen. Betroffene müssen konkrete Vorfälle dokumentieren und mögliche Ansprüche innerhalb der geltenden Fristen verfolgen.
Neben der rechtlichen Belastung entsteht ein finanzielles Risiko, wenn ein Anwalt mit der Prüfung, Beweissicherung oder Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt wird.
Wer zahlt den Anwalt vor dem Arbeitsgericht?
Für arbeitsgerichtliche Verfahren gilt in der ersten Instanz eine besondere Kostenregel. Nach § 12a Absatz 1 Arbeitsgerichtsgesetz besteht auch für die erfolgreiche Partei kein Anspruch darauf, die eigenen Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet zu bekommen.
Das bedeutet konkret:
Gewinnt ein Arbeitnehmer den Prozess, muss er seinen Rechtsanwalt trotzdem selbst bezahlen. Verliert er, trägt er ebenfalls die eigenen Anwaltskosten. Der Arbeitgeber bezahlt seinen Anwalt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ebenfalls selbst.
Diese Regel unterscheidet sich deutlich von vielen gewöhnlichen Zivilprozessen. Dort muss die unterlegene Partei regelmäßig auch die erstattungsfähigen Anwaltskosten des Gegners übernehmen.
Beim Arbeitsgericht entfällt dieses gegnerische Kostenrisiko in der ersten Instanz. Gleichzeitig kann ein Arbeitnehmer seine eigenen Anwaltskosten auch nach einem vollständigen Erfolg nicht auf den Arbeitgeber übertragen.
Wie werden die Anwaltskosten im Arbeitsrecht berechnet?
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren richten sich häufig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert des Verfahrens. Der Gegenstandswert ist kein Betrag, den der Arbeitnehmer bezahlen muss. Er dient als Berechnungsgrundlage für die Gebühren des Rechtsanwalts und des Gerichts.
Bei einem Streit über die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist für die Wertberechnung höchstens das Arbeitsentgelt eines Vierteljahres maßgebend. Weitere Anträge können den Gegenstandswert zusätzlich erhöhen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn neben der Kündigung auch die Weiterbeschäftigung, offene Vergütung oder die Erteilung eines Arbeitszeugnisses verlangt wird.
Die tatsächlichen Anwaltskosten hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Höhe des Gegenstandswerts
- Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
- außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung
- Anzahl der Verhandlungstermine
- Abschluss eines Vergleichs
- zusätzliche Anträge und Forderungen
- gesetzliche Abrechnung oder individuelle Honorarvereinbarung
Vereinbart der Mandant mit dem Rechtsanwalt einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar, können die Kosten über den gesetzlichen Gebühren liegen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel nur die gesetzliche Vergütung, soweit keine weitergehende Kostenübernahme vereinbart wurde. Quelle: § 12a ArbGG
Beispiel: Kosten einer Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutz
Wie hoch die Kosten einer Kündigungsschutzklage ausfallen, hängt vom Einkommen, den gestellten Anträgen und dem Verlauf des Verfahrens ab.
Das Arbeitsgericht Hamburg nennt ein Beispiel mit einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 Euro. Bei einer typischen Antragstellung, die neben der Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung auch einen Weiterbeschäftigungsantrag umfasst, wird ein Gegenstandswert von 8.000 Euro zugrunde gelegt.
Kommt es bereits im Gütetermin zu einem Vergleich, können sich die Anwaltskosten nach diesem Beispiel einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer auf rund 1.923 Euro belaufen. Diese Kosten trägt der Arbeitnehmer ohne Arbeitsrechtsschutz selbst.
Das Beispiel verdeutlicht, dass selbst ein frühzeitig beigelegter Kündigungsstreit einen vierstelligen Betrag verursachen kann. Weitere Ansprüche, zusätzliche Termine oder eine individuelle Honorarvereinbarung können die Kosten erhöhen. Quelle: Arbeitsgericht Hamburg
Welche Gerichtskosten entstehen beim Arbeitsgericht?
Neben den eigenen Anwaltskosten können Gerichtskosten und gerichtliche Auslagen entstehen. Wird der Rechtsstreit vollständig durch einen Vergleich beendet, werden in der ersten Instanz regelmäßig keine Gerichtsgebühren erhoben. Auslagen für Zustellungen, Zeugen, Dolmetscher oder Sachverständige können jedoch verbleiben.
Endet das Verfahren durch ein Urteil, trägt die unterlegene Partei die Gerichtskosten entsprechend der gerichtlichen Kostenentscheidung.
Die Gerichtskosten sind häufig niedriger als die eigenen Anwaltskosten. Sie sollten dennoch in die finanzielle Bewertung eines arbeitsrechtlichen Verfahrens einbezogen werden.
Kann man sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten?
Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz grundsätzlich kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer dürfen ihre Klage selbst einreichen und sich im Verfahren selbst vertreten.
Dadurch lassen sich Anwaltskosten vermeiden. Eine eigene Prozessführung kann jedoch erhebliche Risiken mit sich bringen. Arbeitnehmer müssen ihre Anträge korrekt formulieren, Fristen beachten, Tatsachen vollständig vortragen und auf die Argumentation der Gegenseite reagieren.
Das Gericht darf rechtliche Hinweise geben, übernimmt jedoch keine individuelle Rechtsberatung und entwickelt keine Prozessstrategie für eine Partei.
Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht müssen sich die Parteien grundsätzlich durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Spätestens in einer höheren Instanz entstehen daher regelmäßig Anwaltskosten.
Kündigung ohne Rechtsschutz: Die Dreiwochenfrist beachten
Wer eine schriftliche Kündigung erhalten hat und deren Wirksamkeit gerichtlich überprüfen lassen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Quelle: § 4 Kündigungsschutzgesetz
Diese Frist gilt unabhängig davon, ob bereits ein Rechtsanwalt gefunden oder eine Kostenübernahme geklärt wurde. Arbeitnehmer sollten daher unmittelbar nach Erhalt der Kündigung handeln.
Eine verspätete Klage kann nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen nachträglich zugelassen werden. Die Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung, laufende Gespräche mit dem Arbeitgeber oder die Suche nach einer Finanzierung sollten deshalb nicht dazu führen, die Klagefrist verstreichen zu lassen.
Arbeitsvertrag oder Anstellungsvertrag?
Eine wichtige Abgrenzung betrifft die Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Vorständen. Streitigkeiten aus einem gewöhnlichen Arbeitsvertrag werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Bei Organmitgliedern juristischer Personen sind dagegen regelmäßig die ordentlichen Gerichte und häufig das Landgericht zuständig. Dort gelten andere Regeln für die Ermittlung des Streitwerts, sodass wesentlich höhere Anwalts- und Gerichtskosten entstehen können. Ein gewöhnlicher Arbeitsrechtsschutz reicht hierfür in der Regel nicht aus.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag zum Rechtsschutz für Manager
Welche Alternativen gibt es ohne Arbeitsrechtsschutz?
Wer keinen Arbeitsrechtsschutz besitzt, kann prüfen, ob andere Möglichkeiten zur Finanzierung oder Unterstützung bestehen.
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz
Mitglieder einer Gewerkschaft können je nach Satzung und Voraussetzungen rechtliche Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erhalten. Häufig ist eine bestimmte Dauer der Mitgliedschaft erforderlich. Ein Beitritt nach Entstehung des Konflikts führt daher nicht automatisch zu einer Kostenübernahme.
Beratungshilfe und öffentliche Rechtsberatung
Personen mit geringem Einkommen können für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe erhalten. In Hamburg besteht mit der Öffentlichen Rechtsauskunft eine besondere Anlaufstelle für einkommensschwache Bürger.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen und der Umfang der Unterstützung müssen im Einzelfall geprüft werden.
Prozesskostenhilfe
Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Das Gericht prüft dabei die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung.
Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit kann die Prozesskostenhilfe ohne Zahlungen oder gegen monatliche Raten bewilligt werden. Sie ist keine allgemeine Kostenübernahme für jeden Rechtsstreit und ersetzt keine frühzeitige rechtliche Vorsorge.
Wann übernimmt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung die Kosten?
Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen übernehmen, wenn der berufliche Rechtsschutz im Vertrag enthalten ist. Je nach Tarif gehören dazu insbesondere die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts, Gerichtskosten und erforderliche Auslagen für Zeugen oder Sachverständige.
Voraussetzung ist regelmäßig, dass:
- der Arbeitsrechtsschutz zum versicherten Umfang gehört
- der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist
- eine vereinbarte Wartezeit abgelaufen ist
- kein vertraglicher Ausschluss greift
- der Versicherer eine Deckungszusage erteilt
Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung verbleibt in der Regel beim Versicherungsnehmer.
Wer eine Rechtsschutzversicherung erst nach einer Kündigung, Abmahnung oder einem bereits begonnenen Konflikt abschließt, erhält für diesen Fall normalerweise keinen Versicherungsschutz. Maßgeblich ist häufig das Ereignis, das den Streit ausgelöst hat. Dieses kann zeitlich vor dem anwaltlichen Auftrag oder der Klage liegen.
Ist ein Arbeitsrechtsschutz sinnvoll?
Ein arbeitsrechtlicher Konflikt kann die wirtschaftliche Existenz unmittelbar betreffen. Das monatliche Einkommen, der Arbeitsplatz und das berufliche Fortkommen hängen möglicherweise vom Ausgang des Verfahrens ab.
Gleichzeitig muss ein Arbeitnehmer in der ersten Instanz seinen eigenen Rechtsanwalt auch dann bezahlen, wenn er den Rechtsstreit gewinnt. Genau diese Kostenregel macht den Arbeitsrechtsschutz für viele Beschäftigte besonders wichtig.
Eine Absicherung kann vor allem sinnvoll sein, wenn:
- das Einkommen überwiegend aus einer abhängigen Beschäftigung stammt
- hohe Anwaltskosten nicht kurzfristig aus Rücklagen bezahlt werden können
- im Betrieb Umstrukturierungen oder Personalabbau möglich erscheinen
- regelmäßig variable Vergütungen oder Provisionen gezahlt werden
- der Arbeitsvertrag komplexe Regelungen enthält
- fachkundige Unterstützung bei einer Kündigung oder Abmahnung gewünscht ist
Entscheidend ist ein Abschluss, bevor sich ein konkreter Konflikt abzeichnet. Eine Rechtsschutzversicherung ist Vorsorge und kann einen bereits eingetretenen Versicherungsfall in der Regel nicht nachträglich absichern.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht ohne Rechtsschutz
Wer bezahlt den Anwalt vor dem Arbeitsgericht?
In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Der Arbeitnehmer erhält seine Anwaltskosten auch dann nicht vom Arbeitgeber erstattet, wenn er den Prozess vollständig gewinnt.
Brauche ich für eine Kündigungsschutzklage einen Anwalt?
Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Eine Kündigungsschutzklage kann selbst erhoben werden. Aufgrund der kurzen Fristen und der rechtlichen Tragweite kann anwaltliche Unterstützung dennoch sinnvoll sein.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutz?
Die Kosten richten sich unter anderem nach dem Bruttogehalt, den gestellten Anträgen und dem Verlauf des Verfahrens. Bereits eine in einem frühen Gütetermin beigelegte Kündigungsschutzklage kann Anwaltskosten im vierstelligen Bereich verursachen.
Kann ich nach einer Kündigung noch Arbeitsrechtsschutz abschließen?
Ein Neuabschluss ist möglich. Der bereits entstandene Kündigungsfall ist jedoch normalerweise nicht versichert. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen, der Zeitpunkt des Versicherungsfalls und eine mögliche Wartezeit.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung einen Aufhebungsvertrag?
Das hängt vom Tarif und vom konkreten Anlass ab. Manche Verträge sehen für die Beratung zu Aufhebungsverträgen besondere Leistungen oder Begrenzungen vor. Vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts sollte deshalb eine Deckungsanfrage gestellt werden.
Fazit
Arbeitsrecht ohne Rechtsschutzversicherung kann teuer werden. Das größte finanzielle Risiko liegt in der besonderen Kostenregel der ersten Instanz. Jeder Beteiligte bezahlt seinen eigenen Rechtsanwalt unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt.
Hinzu kommen mögliche Gerichtskosten und Auslagen. Bei einer Kündigung verschärft die Dreiwochenfrist den Handlungsdruck zusätzlich. Arbeitnehmer müssen rechtzeitig entscheiden, ob sie selbst handeln, anwaltliche Hilfe finanzieren oder staatliche beziehungsweise gewerkschaftliche Unterstützung beantragen.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann dieses Kostenrisiko erheblich reduzieren. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz bereits besteht, bevor der arbeitsrechtliche Konflikt beginnt.
Persönliche Beratung zum Arbeitsrechtsschutz
Sie möchten wissen, ob Ihr bestehender Rechtsschutz arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt oder welcher Versicherungsschutz zu Ihrer beruflichen Situation passt?
Gerne berate ich Sie persönlich und unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz.
Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.