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Firmenvertragsrechtsschutz

Zuletzt aktualisiert am 19. August 2026

 

Was ist der Firmenvertragsrechtsschutz?

Verträge gehören für Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige zum täglichen Geschäft. Streitigkeiten entstehen beispielsweise, wenn Kunden Rechnungen wegen angeblicher Mängel nicht bezahlen, Lieferanten vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllen oder Geschäftspartner Forderungen erheben, die aus Sicht des Unternehmens unberechtigt sind.

Der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz erweitert den ARAG-Firmen-Rechtsschutz um die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus betrieblichen Vertragsverhältnissen. Er unterstützt sowohl bei der Durchsetzung eigener vertraglicher Ansprüche als auch bei der Abwehr von Ansprüchen eines Vertragspartners und schützt vor den damit verbundenen Kosten eines Rechtsstreits.

Bei der ARAG ist der Firmenvertragsrechtsschutz als zusätzlicher Baustein zu den Firmen-Rechtsschutzvarianten Komfort und Premium erhältlich und nicht separat abschließbar.

Der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz wird auch als Vertragsrechtsschutz für Firmen oder Gewerbe bezeichnet und ergänzt den gewerblichen Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus betrieblichen Verträgen.

Welche Vertragsstreitigkeiten sind versichert?

Der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz greift bei gerichtlichen Streitigkeiten aus betrieblichen Vertragsverhältnissen, die unmittelbar mit der versicherten selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen.

Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten aus:

  • Kauf- oder Verkaufsverträgen über Waren
  • Installations- oder Reparaturaufträgen
  • Herstellungs- und Dienstleistungsverträgen
  • Verträgen mit Kunden oder Lieferanten
  • Beraterverträgen, etwa mit Steuer- oder Unternehmensberatern
  • Bank- und Kreditverträgen

Versichert sein kann sowohl die gerichtliche Durchsetzung eigener vertraglicher Ansprüche als auch die Abwehr von Forderungen eines Vertragspartners.

Firmenvertragsrechtsschutz: Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Rückforderung nach einer Dachsanierung

Eine Dachdeckerei saniert das Dach eines privaten Auftraggebers und stellt die vereinbarte Leistung einschließlich des verwendeten Materials in Rechnung. Der Kunde bezahlt die Rechnung vollständig.

Acht Monate später erhält der Betrieb ein Schreiben des Rechtsanwalts des Kunden. Dieser fordert die Rückzahlung der gesamten Vergütung mit der Begründung, die Widerrufsbelehrung im Vertrag sei fehlerhaft gewesen und der Auftraggeber könne deshalb noch vom Vertrag zurücktreten.

Für den Handwerksbetrieb entsteht damit ein erheblicher vertraglicher Rechtsstreit. Auch wenn die Dachdeckerei davon überzeugt ist, ordnungsgemäß gearbeitet und einen wirksamen Vertrag geschlossen zu haben, muss sie die gegen sie erhobene Forderung rechtlich abwehren. Genau für solche gerichtlichen Auseinandersetzungen aus einem betrieblichen Vertragsverhältnis kann der Firmenvertragsrechtsschutz entscheidend sein.

Beispiel 2: Kunde bezahlt eine Gastherme nicht

Ein Sanitär- und Heizungsbetrieb installiert nach individueller Absprache bei einem gewerblichen Kunden eine neue Gastherme im Wert von 10.000 Euro. Die Installation erfolgt fachgerecht und innerhalb der vereinbarten Frist. Der Auftraggeber bezahlt die Rechnung dennoch nicht und erhebt Einwände gegen die erbrachte Leistung.

Die zunächst offene Zahlungsforderung wird damit zum strittigen Vertragsfall. Muss der Betrieb seine Forderung gerichtlich durchsetzen, können Anwalts-, Gerichts- und gegebenenfalls Gutachterkosten entstehen. Besteht ein entsprechender Firmenvertragsrechtsschutz, können diese Kosten im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen übernommen werden.

Welche Leistungen übernimmt der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz?

Der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz übernimmt im versicherten Rechtsschutzfall die Kosten der gerichtlichen Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus betrieblichen Vertragsverhältnissen. Dazu können insbesondere die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten sowie erforderliche Gutachterkosten gehören.

Versicherungsschutz besteht sowohl für die gerichtliche Durchsetzung eigener vertraglicher Ansprüche als auch für die Abwehr von Ansprüchen eines Vertragspartners. Der Versicherungsnehmer kann seinen Rechtsanwalt grundsätzlich selbst wählen.

Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen.

Wartezeit, Mindeststreitwert und Selbstbeteiligung

Für den ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Versicherungsschutz besteht damit grundsätzlich erst für Rechtsschutzfälle, die nach Ablauf dieser Wartezeit eintreten.

Der Mindeststreitwert beträgt aktuell 300 Euro. Liegt der Wert des Streitgegenstands darunter, besteht kein Versicherungsschutz aus diesem Baustein.

Zusätzlich gilt die im jeweiligen Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall. Werden mehrere Ansprüche oder Teilansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig, kann die Selbstbeteiligung für jeden einzelnen Anspruch beziehungsweise Teilanspruch anfallen.

Wirtschaftsmediation als Alternative zum Gerichtsverfahren

Nicht jeder Vertragsstreit muss vor Gericht enden. Im Rahmen des ARAG-Firmenvertragsrechtsschutzes kann eine Wirtschaftsmediation dabei helfen, Konflikte zwischen Unternehmen und Vertragspartnern außergerichtlich zu lösen.

Ein neutraler Mediator unterstützt beide Seiten dabei, die Ursachen des Konflikts herauszuarbeiten und eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Gerade bei länger bestehenden Geschäftsbeziehungen kann dies sinnvoll sein, weil eine gerichtliche Auseinandersetzung häufig nicht nur Kosten verursacht, sondern auch die weitere Zusammenarbeit belastet.

Die Wirtschaftsmediation bietet damit die Möglichkeit, einen betrieblichen Vertragskonflikt schneller und individueller zu lösen und gleichzeitig die Geschäftsbeziehung nach Möglichkeit zu erhalten.

ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz oder ARAG-Online-Forderungsmanagement?

Das ARAG-Online-Forderungsmanagement  und der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Entscheidend ist, ob eine offene Forderung unstrittig ist oder bereits ein vertraglicher Konflikt besteht.

Ist eine Forderung fällig und der Schuldner zahlt lediglich nicht, ohne Einwände gegen den Grund oder die Höhe der Forderung zu erheben, kann das ARAG-Online-Forderungsmanagement genutzt werden. Bleibt die Forderung unstrittig, kann die Bearbeitung über das außergerichtliche Inkasso hinaus auch den Mahnbescheid, den Vollstreckungsbescheid und die anschließende Zwangsvollstreckung umfassen.

Erhebt der Schuldner erst während des laufenden Forderungsmanagements Einwände, beispielsweise wegen angeblicher Mängel einer Lieferung oder Dienstleistung, wird die Forderung strittig. Das reguläre ARAG-Online-Forderungsmanagement kann dann für diese Forderung nicht in gleicher Weise fortgeführt werden. Abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz kann in diesem Fall das Forderungsmanagement Plus relevant werden, das in der Tarifversion Premium versichert ist.

Bestehen bereits vor Einleitung des Forderungsmanagements unterschiedliche Auffassungen über die erbrachte Leistung, die Höhe einer Forderung oder andere vertragliche Verpflichtungen, liegt von Beginn an ein strittiger Vertragsfall vor. Für die gerichtliche Durchsetzung eigener vertraglicher Ansprüche oder die Abwehr von Forderungen eines Vertragspartners kann dann der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz greifen, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für welche Unternehmen ist der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz sinnvoll?

Der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz kann besonders für Unternehmen sinnvoll sein, deren Geschäft regelmäßig auf vertraglichen Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern basiert. Dazu zählen beispielsweise Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen, Händler, produzierende Betriebe, Freiberufler und andere Selbstständige.

Je höher die Auftragswerte und je größer die wirtschaftliche Bedeutung einzelner Verträge, desto erheblicher können die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits sein. Bereits die gerichtliche Durchsetzung einer offenen Forderung oder die Abwehr einer hohen Gegenforderung kann erhebliche Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten verursachen.

Besonders relevant ist der Baustein daher für Unternehmen, bei denen Vertragsstreitigkeiten die Liquidität oder den laufenden Geschäftsbetrieb spürbar belasten können.

Wo gilt der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz?

Der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz gilt grundsätzlich für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten.

Für Unternehmen mit Vertragspartnern im Ausland kann der Geltungsbereich auf die „Europadeckung“ erweitert werden. Vereinbart werden kann somit der Versicherungsschutz vor gesetzlich zuständigen Gerichten in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.

Bei Verfahren außerhalb Deutschlands werden die Kosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen höchstens bis zu dem Betrag übernommen, der bei einem entsprechenden Verfahren in Deutschland nach deutschen Kosten- und Gebührengesetzen entstehen würde.

Weiterführende Informationen zum Geltungsbereich der ARAG-Rechtsschutzversicherung finden Sie jetzt hier.

Wo gilt der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz nicht?

Ohne eine entsprechende Erweiterung des Geltungsbereichs besteht der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz nur für die gerichtliche Interessenwahrnehmung vor deutschen Gerichten. Ein darüber hinausgehender weltweiter Versicherungsschutz ist für diesen Baustein nicht vorgesehen.

Nicht jeder betriebliche Vertragsstreit fällt unter den ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen der ARAG-Rechtsschutzversicherung bestehen nach den ARB 2026 besondere Ausschlüsse für diesen Baustein.

Kein Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus dem Handelsvertreter- und Handelsmaklerrecht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Auseinandersetzungen zwischen Personen, die über denselben Rechtsschutzvertrag versichert sind, wenn der Streit im Zusammenhang mit einer gemeinsam gebildeten Büro- oder Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft steht. Dies gilt auch nach deren Beendigung.

Auch unstrittige offene Forderungen gehören nicht zum eigentlichen Anwendungsbereich des ARAG-Firmenvertragsrechtsschutzes. Für deren Durchsetzung steht das ARAG-Online-Forderungsmanagement zur Verfügung. Erst bei einem strittigen Vertragsverhältnis kommt – abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen und dem vereinbarten Versicherungsschutz – der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz in Betracht.

Ausgeschlossen sind außerdem Streitigkeiten aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie über Anhänger. Für solche Vertragsangelegenheiten gelten andere Bereiche des Rechtsschutzes. Enthalten ist der Schutz bei Streitigkeiten aus Verträgen diesbezüglich im Baustein ARAG-Verkehrsrechtsschutz Premium oder im separaten ARAG-Verkehrsrechtsschutz Premium.

Fazit zum ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz

Vertragliche Auseinandersetzungen können für Unternehmen schnell hohe Kosten verursachen und zugleich die eigene Liquidität belasten. Der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz erweitert den ARAG-Firmen-Rechtsschutz um die Absicherung gerichtlicher Streitigkeiten aus betrieblichen Vertragsverhältnissen und kann sowohl bei der Durchsetzung eigener Ansprüche als auch bei der Abwehr gegnerischer Forderungen greifen.

Besonders für Unternehmen mit regelmäßig hohen Auftragswerten oder zahlreichen Kunden-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen kann dieser zusätzliche Versicherungsschutz sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass der Baustein zum individuellen Geschäftsmodell, zu den bestehenden Vertragsrisiken und zum tatsächlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens passt.

Unstrittige offene Forderungen bleiben dagegen Aufgabe des ARAG-Online-Forderungsmanagements. Wird eine Forderung erst im laufenden Forderungsmanagement strittig, kann abhängig vom vereinbarten Tarif zunächst das Forderungsmanagement Plus (Tarifvariante Premium) relevant werden. Bei bereits bestehenden vertraglichen Auseinandersetzungen kommt dagegen der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz für die gerichtliche Interessenwahrnehmung in Betracht.

So können Sie den ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz abschließen

Der ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz ist ein zusätzlicher Baustein zu den Firmen-Rechtsschutzvarianten Komfort und Premium und kann nicht separat abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz greift ab einem Mindeststreitwert von 300 Euro und unterliegt einer Wartezeit von drei Monaten.

Ob der Baustein für ein Unternehmen vereinbart werden kann und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt von der jeweiligen Betriebsart und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ab. Für einzelne Rechtsbereiche und Tätigkeiten gelten besondere Ausschlüsse.

Der Abschluss kann gemeinsam mit einer ARAG-Firmen-Rechtsschutzversicherung erfolgen. Eine persönliche Beratung hilft dabei, den konkreten Bedarf zu ermitteln und den ARAG-Firmenvertragsrechtsschutz passend in das bestehende Firmen-Rechtsschutzkonzept einzubinden.

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