Der Firmenvertragsrechtschutz - Die finanzielle Absicherung bei Vertragsstreitigkeiten für Ihre Firma, Ihr Gewerbe oder für Sie als selbstständig tätige Person
Das folgende Beispiel aus meiner Praxis als Rechtsschutzspezialist soll zeigen, wie wichtig für Firmen die juristische Absicherung im Firmenvertragsrecht ist:
Eine Baufirma, genauer gesagt eine Dachdeckerei, sanierte das Dach eines Hauses eines privaten Auftraggebers. Danach stellte die Baufirma dem Kunden seine erbrachte Leistung in Rechnung. Dieser bezahlte die Dienstleistung inklusive Material firstgerecht. Nach 8 Monaten bekam die Dachdeckerei Post vom Anwalt des Kunden mit der Aufforderung, die gesamte Summe an den Kunden zu erstatten. Als Begründung wurde seitens des Anwalts angeführt, dass bei dem schriftlichen Vertrag über die zu erbringende Leistung die Widerrufsbelehrung juristisch fehlerhaft war und somit der Kunde von seinem Recht auf Widerruf und Rücktritt vom Vertrag Gebrauch machen würde. Die Firma wurde aufgefordert, den kompletten Betrag der erhaltenen Summe zu erstatten.
Hier ist nun für die Baufirma guter Rat, im wahrsten Sinne des Wortes, teuer. Denn:
Eine Rechtsschutzversicherung für >> Firma und Gewerbe muss den Baustein „Firmenvertragsrechtsschutz“ enthalten, damit Fälle wie der hier aufgeführte finanziell juristisch gedeckt sind. Eine „einfache Rechtsschutzversicherung“ ist für einen solchen Fall nicht ausreichend.
Nun könnte jede Firma argumentieren, dass sie sich immer rechtskonform verhalten würde und somit ohnehin nie in einen Rechtsstreit geraten werden. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Allein der Vorwurf, wie im genannten Fall, einen Rechtsverstoß begangen zu haben, verursacht Kosten und Aufwand, um sich zur Wehr zu setzen.
Was ist, wenn Kunden ihre Rechnung nicht bezahlen?
Dies ist ebenfalls ein klassischer Fall für den Baustein „Firmenvertragsrechtsschutz“. Hier schickt die Firma an den Kunden zunächst eine Zahlungserinnerung mit entsprechender Fristsetzung. daraufhin zahlt der Kunde nur einen Teil der Rechnung oder lässt den Gesamtbetrag offen, mit der Begründung dass die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht worden sei.
In diesem Moment wird die Rechnungszahlung „strittig“ und gleichsam „gerichtlich“. Und genau da greift der Firmenvertragsrechtsschutz.
Dieser hilft Ihnen als Firma bei der Durchsetzung Ihrer gerichtlichen Interessen und schützt Sie vor Kosten für Anwälte und vor Gericht, inklusive Schutz vor Gutachterkosten bei juristischen Auseinandersetzungen mit Ihren Vertragspartnern. Mit dem erstklassigen ARAG Firmenvertragsrechtsschutz erhalten Sie darüber hinaus außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten. Diese beinhalten ein Online Forderungsmanagement sowie Wirtschaftmediation.
Wofür gilt der ARAG Firmenvertragsrechtsschutz?
Sie erhalten hier Unterstützung für folgende Bereiche:
Verträge
- zu Kauf oder Verkauf von Waren
- zu Installationen oder Reparaturen
- zu Herstellung und Dienstleistung
- mit Kunden oder Lieferanten
- mit Beratern (zB. Unternehmens- oder Steuerberater)
- mit Banken oder zu Krediten
So können Sie den ARAG Firmenvertragsrechtsschutz abschließen:
Der ARAG Firmenvertragsrechtsschutz ist ein wichtiger Zusatzbaustein zur Firmenrechtsschutzversicherung, hierbei optional wählbar und nicht separat abschließbar. Der ARAG Firmenvertragsrechtsschutz sichert Sie ab einem Streitwert von 300 EUR ab und unterliegt einer Wartezeit von 3 Monaten. Einzig nicht versicherbar sind Branchen, bei denen Verträge die gewerbliche Grundlage darstellen. Dies betrifft zB. Berufe wie Makler, Finanzberater oder Anwälte. Darüber hinaus ist mit dem ARAG Firmenvertragsrechtsschutz jede Branche absicherbar.
Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Tarifrechner für eine ARAG Firmenrechtsschutzversicherung inklusive Firmenvertragsrechtsschutz.
In folgendem Video könne Sie sich darüber hinaus genauer über den Firmenvertragsrechtsschutz informieren