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Disziplinarrecht, Standesrecht und Rechtsschutz

In diesem Artikel soll es um das Disziplinar- und Standesrecht und den dazu passenden Rechtsschutz gehen.
Worin unterscheiden sich diese Rechtsgebiete, wie hängen sie zusammen und wer ist davon betroffen? Anhand eines Beispiels soll anschaulich werden, welche Probleme bei dem Vorwurf eines Pflichtverstoßes auftreten können.

Das Disziplinarrecht

Erhalten Beamte, Soldaten oder öffentlich Bedienstete den Vorwurf einer Pflichtverletzung, so greift das Disziplinarrecht. Dieses ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen und dient dazu, die Funktionsfähigkeit und Integrität des öffentlichen Dienstes zu sichern. Davon betroffen sind zB. verbeamtete Lehrer, Polizisten oder Richter, Soldaten, sowie teilweise auch Angestellte im öffentlichen Dienst. Letztere allerdings in abgeschwächter Form zB. über das Arbeitsrecht.

Ein Verstoß eines Beamten gegen seine Dienstpflichten, oder der bloße Vorwurf eines Verstoßes kann zB. die Annahme von Geschenken sein (Korruption) oder auch ein ungebührliches Verhalten im Dienst oder außerhalb des Dienstes, wenn es das Vertrauen in die Beamten beschädigt hat oder haben soll. Disziplinarmaßnahmen, je nach der Schwere des Verstoßes, reichen vom Verweis, über Geldbuße, Kürzung von Bezügen, Degradierung bis zur Entlassung aus dem Dienst. Die Rechtsgrundlagen sind für Beamte des Bundes im Bundesdisziplinargesetz und für Landesbeamte in den Disziplinargesetzen der Länder geregelt.

Das Standesrecht

Das berufliche Verhalten von Angehörigen bestimmter freier Berufe ist im Standesrecht geregelt. Es dient der Sicherung des Ansehens, der Vertrauenswürdigkeit und der Qualität des Berufsstandes. Dem Standesrecht unterliegen zB. Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notare.

Die Verletzung der Schweigepflicht, unzulässige Werbung, unkollegiales Verhalten oder auch Interessenkonflikte sind beispielsweise als Verstöße gegen die berufsrechtlichen Pflichten im Berufsstand freier Berufe einzustufen. Standesrechtliche Sanktionen gegen solche Verstöße reichen von Verwarnung über Geldbuße, ein Verbot der Berufsausübung auf Zeit bis hin zum Ausschluss aus der Berufskammer. Das Standesrecht ist für freie Berufe in den Berufsordnungen der jeweiligen Kammern, z. B. Ärztekammer oder Rechtsanwaltskammer, geregelt. Gesetzliche Grundlagen für das Standesrecht sind zu finden zB. in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), im Steuerberatergesetz (StBerG) oder in der Handwerksordnung (HwO).

Beispiel eines Rechtsverstoßes

Eine Patientin beschuldigt ihren Arzt, sie sexuell belästigt zu haben. Der Vorwurf könnte sich auf unerwünschte Berührungen, anzügliche Bemerkungen oder das Ausnutzen der ärztlichen Position für sexuelle Annäherung beziehen. Solch ein Vorwurf zieht sich im weiteren Verlauf über mehrere juristische Ebenen.

Die erste Ebene betrifft das Strafrecht. Sexuelle Belästigung oder Übergriffe sind Straftaten gemäß § 184i StGB oder auch § 177 StGB bezüglich sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. Es kommt zu einer Strafanzeige, zum Ermittlungsverfahren und uU. zu einem Gerichtsverfahren. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen, ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis oder gar die Freiheitsstrafe.

Die zweite Ebene betrifft über die Ärztekammer das Standesrecht. Die Kammer prüft, ob der Arzt gegen die ärztliche Berufsordnung verstoßen hat. Im Ergebnis kann es hier für den Arzt zu einer Verwarnung, einem Verweis oder einer Geldbuße kommen. Darüber hinaus kann ein zeitweiliges Berufsverbot (Ruhen der Approbation) kommen oder gar zum dauerhaften Verlust der Zulassung als Arzt (Aberkennung der Approbation).

Als dritte Ebene folgt das Disziplinarrecht. Die Krankenhausleitung oder die Gesundheitsbehörde leitet wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten ein Disziplinarverhalten ein. Auch hier sind bei einer Verurteilung die Folgen identisch zum Standesrecht.

Doch damit nicht genug, denn es folgt hier als vierte Ebene das Zivilrechtliche Verfahren im Bereich des Schadensersatzes. So kann die betroffene Person, die die Vorwürfe vorgetragen hat, den Arzt auf Schmerzensgeld verklagen und einen Schadensersatz fordern. Diese Forderung kann sich dabei auch gegen den Arbeitgeber des Arztes richten, wenn zB. durch das Krankenhaus Aufsichtspflichten verletzt wurden.

Möglicherweise entsteht solch ein Vorwurf, weil die betroffene Person selbst gewisse „Zuneigung“ vom Arzt einforderte und dieser die Bemühungen strikt zurückwies. Die mutmaßlich betroffene Person will die empfundene Kränkung nicht tatenlos hinnehmen und klagt aus Vergeltung nun plötzlich den Arzt an. In jedem Fall liegt es auf der Seite des Arztes, sich gegen die Vorwürfe verteidigen zu müssen. Ein Schuldspruch kann die komplette Existenz des Arztes bedrohen.

Finanzieller Schutz im Disziplinar- und Standesrecht

Über einen ARAG-Rechtsschutzvertrag besteht die Möglichkeit sich gegen die finanziellen Risiken solcher Vorwürfe in Bezug auf Anwalts- und Gerichtskosten optimal abzusichern.

Der Disziplinarrechtsschutz gilt für die Verteidigung in Disziplinarrechtsverfahren zum Beispiel für Beamte oder Soldaten. Der Standesrechtsschutz gilt zudem für die Verteidigung in Standesrechtsverfahren im Bereich der berufsrechtlichen Angelegenheiten von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten. Beides ist in den Tarifversionen BASIS, KOMFORT und PREMIUM in den aktuellen Tarifen inkludiert.

Indirekte Leistungsbereiche für das Beispiel

Neben den hier angesprochenen Rechtsbereichen, welche solch ein Vorwurf mit sich bringt, kann weiterführend auch darüber nachgedacht werden, welche privatrechtlichen Probleme auf den Arzt in unserem Beispiel zukommen könnten. Vielleicht ist der Arzt verheiratet und seine Frau möchte sich trennen. Vielleicht hat der Arzt auch Kinder, bei denen es im Anschluss um Kindesunterhalt gehen könnte. Die Leistungsbereiche Eherechtsschutz sowie Unterhaltsrechtsschutz würden somit im indirekten Zusammenhang mit dem hier dargelegten Beispiel stehen.

Auch für diese beiden Rechtsgebiete bietet ein ARAG-Rechtsschutzvertrag einen umfassenden Rechtsschutz an.

Unser Arzt sieht sich zwar nur einem Vorwurf ausgesetzt, hat aber damit, so viel sollte nun klar sein, sofort mehrere Rechtsfälle auf unterschiedlich juristischen Gebieten auf einmal zu lösen, die zT. mit erheblichem finanziellen Aufwand in Verbindung stehen können.

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