Kostendeckung für Rechtsstreit bei dem Vorwurf einer Diskriminierung
Das Thema Diskriminierung in Firma und Gewerbe kann nicht nur in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein Grund für einen Rechtsstreit sein.
In meinen Beratungsgesprächen mit Firmen und Gewerbe höre ich von den Chefs sehr oft, dass man sich als Firma zu jeder Zeit rechtlich korrekt verhält. So war es auch, als es dieser Tage um das Thema Diskrimierung ging: „Wir diskriminieren nie jemanden und wir behandeln alle Menschen gleich“. Juristisch gesehen spielt es jedoch absolut keine Rolle, ob Sie sich immer rechtlich korrekt verhalten und glauben/wissen, dass Sie sich an alle Regeln halten. Eine Gerichtsverhandlung heißt ja „Verhandlung“, weil ausgehandelt werden muss, ob jemand tatsächlich gegen bestehendes Recht verstoßen hat. Dieser Punkt wird vorab auch anwaltlich behandelt.
Vorwurf von Diskrimierung nicht nur im Arbeitsrecht
Gerade das Thema Diskriminierung kann nicht nur in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten immer mehr der Grund für einen Rechtsstreit sein.
Wichtig dabei: Allein der Vorwurf einer Diskriminierung kann bereits Anwalts- und Gerichtskosten verursachen. Alles, was Sie sagen, schreiben oder wie Sie sich verhalten, kann die laut Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezeichneten Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht betreffen. Beispiel hier in der Werbebranche der Vorwurf einer „Entwürdigenden Darstellung“ (knüpft an das Geschlecht an).
Juristisch kann sogenannter „positiver Rassismus“ schon eine diskriminierende Wirkung entfalten. Eine Aussage wie „Sie sprechen aber gut deutsch!“ kann bereits als Diskriminierung ausgelegt werden.
Wer möchte wem schaden?
Nimmt man sich etwas Zeit und möchte einer Firma schaden, findet man sehr schnell Gründe für den Vorwurf von Diskriminierung. So heißt es auf der Webseite einer meiner Kunden, die sich mit Foodblogging beschäftigen in einer Überschrift „Mamas schwören auf diesen Backofenreiniger“. Es klingt fast unglaublich, aber der Vorwurf (von jemanden der irgendwie gegen den Blogger motzen will) könnte sein: „Diskriminierung gegenüber Vätern oder Diversen“ oder es könnte heißen, dass es eine Diskriminierung gegenüber Mamas gibt, die hier nur in die Rolle einer Putz- und Hausfrau gesteckt werden sollen. Zack: Anzeige in der Geschäftspost.
Darüber hinaus ist natürlich das Thema Diskriminierung in der Arbeitswelt am ehesten präsent. Arbeitnehmer beklagen, dass Sie auf Grund ihrer Herkunft oder Hautfarbe im Unternehmen schlechter behandelt werden. Gegen solche und ähnliche Vorwürfe muss sich die Firma nun wehren. Die Kosten für solche juristischen Auseinandersetzungen sind im Rahmen einer ARAG Gewerbe-Rechtsschutzversicherung im neuen Tarif absicherbar. Der Baustein „Antidiskriminierungsrechtsschutz“ ist hier jetzt nun automatisch mit versichert.
Konkret sichert der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz die Wahrung Ihrer Interessen bei der Abwehr von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartigen Bestimmungen anderer in- oder ausländischer Rechtsvorschrifen
Sie diskriminieren in Ihrem Gewerbe niemanden und haben dies auch zu keinem Zeitpunkt vor.
Das ist gut so. Erhalten Sie aber dennoch entsprechende Vorwürfe, sollten Sie sich entspannt zurücklegen können und die Angelegenheit ohne nennenswerte Kosten einem Anwalt übergeben. Die Ersparnis an Zeit, Nerven und vor allem an Geld investieren Sie besser in den Erfolg Ihres Geschäfts!