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Die Mediation als Mittel zur Einigung

So geht Mediation

Mit einer Mediation kann ein Streit zwischen Konfliktparteien beigelegt werden. Die Mediation, als Lösung für eine Einigung, spart Geld und schont die Nerven. Doch was genau ist Mediation im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung? Wie kann ein Beispiel aus der Praxis aussehen? Was ist bei einer Mediation zu beachten? Wie unterscheidet sich die Mediation von einer Schlichtung? Wie können Sie Mediation auch rückwirkend ganz konkret und effizient nutzen? Wie hoch sind die Erfolgsaussichten auf eine Einigung der Konfliktparteien? Lesen Sie jetzt dazu mehr in diesem Beitrag.

Was ist Mediation im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung?

Bei einer Mediation im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierbei wird ein neutraler Dritter (Mediator) als Vermittler zwischen den Konfliktparteien eingesetzt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Ziel bei einer Mediation sollte es sein, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Ein solcher ist in jedem Fall zeitaufwändig und vor allem kostspielig.

Ein Beispiel für Mediation in der Praxis

Herr Schulz und Frau Meier sind als Mieter direkte Nachbarn in der 2. Etage in einem Mehrfamilienhaus. Seit vielen Monaten fühlt sich Herr Schulz zunehmend durch Lärm belästigt, den Frau Meier verursacht. Frau Meier ist als Sängerin und Schauspielerin freiberuflich tätig und musiziert daher, auch am Abend, zu Hause. Bereits mehrmals hat Herr Schulz seine Nachbarin auf das Problem angesprochen. Bisher kam es zu keiner Lösung. Herr Schulz erwägt nun einen Anwalt zu beauftragen und hat dafür über längere Zeit ein Lärmprotokoll geführt. Als Alternative zur Anwaltshilfe hat Herr Schulz von der Möglichkeit einer Mediation erfahren, da dies allen Beteiligten Geld, Zeit und Nerven sparen kann. Zudem: Anders als bei Anwälten wird bei einer Mediation kein Druck ausgeübt, wie zB. durch fristgebende Erklärungen.

Was ist bei der Mediation zu beachten?

Mediation im ARAG Rechtsschutz

Am 26.Juli 2012 trat in Deutschland das Mediationsgesetz (MediationsG) in Kraft. Darin ist der Ablauf und die Bedingungen für eine Mediation erstmals gesetzlich geregelt. So definiert das Gesetz die Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Der Mediator muss eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis sein, der die Konfliktparteien durch das Mediationsverfahren führt und sie damit unterstützt, eine gemeinsame Lösung zu finden. Hierbei darf der Mediator keine eigenen Vorschläge zur Konfliktlösung unterbreiten, sondern soll die Parteien ausschließlich bei der Erarbeitung eigener Lösungen begleiten.

Alle Informationen, die im Rahmen der Mediation ausgetauscht werden, unterliegen der Vertraulichkeit. Der Mediator darf diese Informationen nicht ohne Zustimmung der Parteien weitergeben.

In § 5 MediationsG ist festgelegt, dass ein Mediator die erforderliche Ausbildung und Erfahrung haben muss, um eine Mediation kompetent durchführen zu können und regelmäßig Fortbildungen besuchen muss.

Mediation muss auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien basieren. Ein Mediator muss die Parteien über den Ablauf und die Grundsätze des Verfahrens informieren.

§ 9 MediationsG regelt, dass Gerichte die Möglichkeit haben, Parteien auf die Möglichkeit der Mediation hinzuweisen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. In bestimmten Fällen können Gerichte auch eine sogenannte „gerichtliche Mediation“ durchführen, bei der ein Richter als Mediator agiert.

Was unterscheidet die Mediation von eine Schlichtung?

Im Gegensatz zur Mediation nimmt ein Schlichter eine aktivere Rolle im Verfahren ein. So macht er zB. Vorschläge zur Lösung eines Konfliktes, was im Gegensatz dazu nicht die Aufgabe eines Mediators ist. Während also bei einer Mediation die Konfliktparteien selbst eine Lösung mit Hilfe des Mediators erarbeiten, orientiert sich der Schlichter oft stärker an rechtliche oder sachliche Gesichtspunkte. Da der Schlichter die Streitpunkte konkret analysiert und dann eine Lösung vorschlägt, ist der Prozess ist oft weniger aufwändig und formeller als eine Mediation.

Auch gibt es Unterschiede in den Verbindlichkeiten. Während bei einer Mediation die Ergebnisse nur dann verbindlich sind, wenn die Parteien eine entsprechende Vereinbarung treffen, kann ein Schlichtungsvorschlag, je nach Vereinbarung, entweder verbindlich sein oder als unverbindliche Empfehlung gelten. In beiden Fällen kann das Ergebnis rechtlich bindend gemacht werden.

Eine Schlichtung kommt oft in klar abgrenzbaren, sachlichen Konflikten zur Anwendung, zB. bei wirtschaftlichen oder technischen Streitigkeiten. Die Mediation hingegen wird häufig bei komplexeren oder emotional aufgeladenen Konflikten eingesetzt, wo die Beziehung der Parteien zueinander erhalten bleiben soll, wie z.B. bei Familienangelegenheiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder im Arbeitsrecht.

Wie können Sie Mediation (auch rückwirkend) ganz konkret und effizient nutzen?

In zwei Artikeln habe ich bereits Informationen zu einem rückwirkenden Rechtsschutz gegeben. Hierbei zu der Frage, wie der rückwirkende Rechtsschutz der ARAG Rechtsschutzversicherung funktioniert und ob ein solcher Rechtsschutz sinnvoll ist. Nachdem hier nun beschrieben wurde wie Mediation funktioniert, möchte ich nun auf die Umsetzung und Durchführung einer Mediation näher eingehen.

In der Praxis kommt es sehr oft vor, dass ich Anfragen über eine neue Rechtsschutzversicherung erhalte, wenn “das Kind schon in den Brunnen gefallen ist”. Im Versicherungsdeutsch spricht man hier von “Vorvertraglichkeit”. Trotz der Möglichkeit einer Rückwärtsdeckung, ist solch ein “RechtsschutzSofort” zumeist nicht sinnvoll.

Als sinnvolle Alternative bietet die ARAG-Rechtsschutzversicherung eine klare und strukturierte Hilfe für einen zurückliegenden Fall mit dem Einsatz einer Mediation an. Ihr Anliegen wird sofort bearbeitet und Ihnen wird sofort geholfen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer neuen ARAG Rechtsschutzversicherung. Diese ist im zu zahlenden Beitrag erheblich günstiger, als ein “ARAG Rechtsschutz Sofort”. Sie haben, wie oben beschrieben, zB. ein Problem mit der Nachbarschaft und haben keine Versicherung dafür.

Die Lösung: Sie schließen eine neue Rechtsschutzversicherung ab und Ihr bestehender Konflikt wird im Rahmen einer Mediation sofort behandelt.

In diesem Fall und natürlich auch wenn Sie bereits eine ARAG Rechtsschutzversicherung haben, ist im Wesentlichen folgendes zu beachten:

  • Der Baustein (zB. Rechtsschutz Wohnen) muss versichert sein oder unverzüglich nachversichert werden.
  • In der Mediation des ARAG Rechtsschutz kommen Risikoausschlüsse nicht zur Anwendung. Ist ein Fall grundsätzlich ausgeschlossen, zB. Verwaltungsverfahren in denen es um Subventionsangelegenheiten geht oder Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander.
  • Mediation ist im Strafrecht sowie in Sachen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht möglich.
  • Kosten: Der Mediator wird von ARAG beauftragt – die vollständigen Kosten einer Shuttle- oder Telefonmediation bei Inhouse und Dienstleistern werden aufgrund Gebührenvereinbahrungen durch die ARAG getragen. Das gilt nicht, wenn ein eigener Mediator gewählt wird.
  • Es kommt kein Selbstbehalt zur Anwendung.
  • Es gibt keine Wartezeit.
  • Es wird der Schadenfreiheitsrabatt (ARAG Recht und Heim) nicht belastet.
  • Die Vorvertraglichkeit ist versichert für Tarife ab 2021.
  • Eine Rechtsberatung ist vor, während und nach einer Mediation möglich.
  • Es wird eine Bestätigung für einen eventuell weiteren Rechtsstreit ausgestellt. Diese kann in einem eventuell folgenden Gerichtsverfahren nützlich sein.
  • Die Mediation wird telefonisch und /oder per Video durchgeführt, in seltenen Fällen in Präsenz (in Präsenz trägt die nicht versicherte gegnerische Konfliktpartei die Kosten selbst)

So beantragen Sie eine Mediation

Um eine Mediation zu nutzen, kontaktieren Sie mich. Ich vereinbare in Ihrem Auftrag einen zeitnahen Termin bei einem Mediator. Wegen Missbrauch und Spamgefahr ist eine öffentliche Terminbuchung zur Mediation in die Kalender der Mediatoren leider nicht möglich. Die Terminbuchung kann über mich telefonisch und bundesweit erfolgen. Im Norden ist eine Mediation auch in Präsenz in meiner Geschäftsstelle buchbar (nur Terminbuchung, nicht Ort der Mediation). Hierfür ist eine Terminvereinbarung mit mir erforderlich.

Für die Buchung einer Mediation sind folgende 4 einfache Angaben erforderlich:

1. Vor- und Nachname
2. E-Mail Adresse
3. Telefonnummer
4. Kurze Schilderung des Problems mit Datum des Versicherungsfalls

Nach der konkreten Terminvereinbarung erhalten Sie eine Terminbestätigung und natürlich wird der Kontakt zu Ihnen zum vereinbarten Termin durch den Mediator aufgenommen. Mit den Mediatoren ist die Kommunikation in mehreren Sprachen möglich.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Mediation im ARAG-Rechtsschutz?

In drei viertel aller Mediationen ist das Verfahren (Statistik aus dem Jahr 2023) erfolgreich. Bei den Inhouse Mediationen liegt die Erfolgsquote bei 84 Prozent. Zum Vergleich dazu: In Zivilverfahren, in denen es oft um Schadensersatz, Vertragsstreitigkeiten oder andere zivilrechtliche Ansprüche geht, gewinnen in Deutschland etwa 50-60% der Kläger. Diese Erfolgsquote variiert jedoch stark je nach Sachlage und Rechtsgebiet. Hier kann also die Mediation als Mittel einer Streitbeilegung klar punkten.

Mediation ARAG 2023

Sie möchten sich finanziell für juristische Risiken absichern, oder eine Mediation für einen bestehenden Fall nutzen?

Als Rechtsschutzexperte im Norden stehe ich dafür (auch bundesweit) gerne kompetent an Ihrer Seite.

Gemeinsam gewinnen, statt einsam verlieren!