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Die Impressumspflicht nach § 5 DDG

Die Impressumspflicht, als gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung, war bis zum Jahr 2024 im Telemediengesetz (TMG) für Deutschland geregelt. Die Hauptpflichten für Webseitenbetreiber ergaben sich darüber hinaus aus dem Rundfunkstaatsvertrag (später Medienstaatsvertrag – MStV).

Das TMG wurde im Februar 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Das DDG ersetzt seit dem das TMG und Teile des MStV. Dies war notwendig, da die EU den Digital Service Act (DSA) beschlossen hat. Dieser gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Mit dem DDG wurde in Deutschland die EU-Vorgabe in nationales Recht umgesetzt. Zu finden ist die Impressumspflicht in § 5 DDG – Einzelnorm.

Link dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html

Der Praxisbezug zur Impressumspflicht

Wer aktiv eine Webseite, einen Online-Shop oder eine App betreibt, ist zu einem Impressum verpflichtet. Dies gilt auch für YouTube Kanäle und muss gleichsam in gedruckten Publikationen wie Zeitungen oder Broschüren zu finden sein. Besucher und Nutzer müssen klar erkennen, wer für das Angebot verantwortlich ist. Damit soll auch gewährleistet sein, dass im Streitfall eine einfache Kontaktaufnahme möglich ist. Die Pflicht besteht auch dann, wenn die Webseite rein privat, also nicht kommerziell betrieben wird. Die Impressumspflicht besteht hier dann, wenn sich Werbung und/oder Affiliate-Links im Content befinden oder mit journalistischen Inhalten gearbeitet wird.

Ausgenommen von der Impressumspflicht sind Webseiten (sowie sichtbare Angebote wie beschrieben), wenn diese rein privat und nicht geschäftsmäßig geführt werden und keine Werbung und/oder Affiliate-Links sowie journalistischen Inhalte inkludiert sind, zum Beispiel: eine private Familienwebseite. Um sich vor Abmahnungen zu schützen, ist es ratsam, auch auf einer privaten Webseite ein Impressum zu erstellen.

Muster für Impressum nach § 5 DDG

  • Beispiel 1 für privat / nicht kommerziell

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG:

Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

Kontakt:
E-Mail: max@mustermann.de
Telefon: 01234 / 567890

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

  • Beispiel 2 für Unternehmen (z.B. UG, GmbH, Webseite, Online-Shop)

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG:

Musterfirma GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

Kontakt:
Telefon: 01234 / 567890
E-Mail: info@musterfirma.de

Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HRB 12345

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE123456789

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

Was sollte nicht ins Impressum

Es gibt Angaben, die nicht zur Impressumspflicht gehören. Neben einem fehlerhaften Impressum führen viele Anbieter zum Teil Angaben im Impressum, mit denen z.B. Betrüger eingeladen werden, den Betreiber zu schädigen. So gehören die persönliche Steuer ID / Einkommenssteuernummer sowie die Angaben zum Geschäftskonto / Bankkonto nicht ins Impressum.

Die Impressum Checkliste

  1. Grundangaben

Name und Anschrift
Privatperson: Vor- und Nachname, ladungsfähige Adresse
Unternehmen: vollständiger Firmenname + Rechtsform
Kontakt
E-Mail-Adresse
Telefonnummer (kein Pflichtfeld, aber empfohlen, damit „schnelle Kontaktaufnahme“ möglich ist)

2. Zusatzangaben bei Unternehmen und Gewerbe

Vertretungsberechtigte Person(en) (z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand eines Vereins)
Registereintrag (Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister o. ä., inkl. Registernummer und Registergericht)
Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden, § 27a UStG) oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Aufsichtsbehörde (falls das Unternehmen einer behördlichen Zulassung oder Überwachung unterliegt, z. B. bei Versicherungsvermittlern)

3. Berufsrechtliche Angaben für bestimmte Berufsgruppen

Kammerzugehörigkeit (z. B. Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer, Steuerberaterkammer)
Gesetzliche Berufsbezeichnung (z. B. „Rechtsanwalt (Deutschland)“)
Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
Berufsrechtliche Regelungen + Fundstelle (z. B. BRAO, BORA, BOÄ etc.)

4. Online-Shops & Plattformen

Hinweis auf EU-Streitschlichtung: OS-Plattform-Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Hinweis auf nationale Verbraucherschlichtungsstellen (wenn Teilnahme verpflichtend oder freiwillig erfolgt)

5. Journalistisch-redaktionelle Inhalte für z. B. Blogs, Online-Magazine, Newsportale

Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV (Name + Anschrift einer natürlichen Person, die voll geschäftsfähig ist)

6. Optionale Angaben (empfohlen)

Faxnummer (falls vorhanden)
Social-Media-Kontakte (nicht verpflichtend, aber sinnvoll)

Fazit zur Impressumspflicht

Ist die Publikation privat und ohne monetäre Einnahmen aufgesetzt, so ist kein Impressum notwendig. Vorsicht: Werbung oder journalistische Inhalte machen ein Impressum schnell verpflichtend. Bei einem Blog mit Einnahmen / Unternehmen / Shop besteht eine Impressumspflicht nach § 5 DDG. Bestehen redaktionelle Inhalte, ist zusätzlich die MStV-Angabe notwendig.

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