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Der Internet Rechtsschutz ARAG WebAktiv®

Der Rechtsschutz im Internet: ARAG ARAG WebAktiv®

“Das Internet – unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2024 ….” So würde wohl unsere digitale Welt heute einleitend beschrieben werden. auch wenn sich Deutschland mit der Digitalisierung noch immer sehr schwer tut. Alternativ, ohne Online-Aktivitäten kommt wohl heute kaum noch jemand zurecht, egal ob als Privatperson oder als Firma. Von A, wie Accounts in Social Media bis Z, wie Zahlung für eine Reisebuchung: ohne Internetzugang und dessen Nutzung wird es schnell kompliziert. Das digitale Leben kann aber viele Konflikte mit sich bringen. Wie kann maßgeschneiderter Rechtsschutz im Internet aussehen?

Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, einen bedarfsgerechten Rechtsschutz für die Nutzung des Internets zu haben, um sich gegen die finanziellen Risiken bei juristischen Konflikten im Rahmen von Online Aktivitäten abzusichern. Wichtig dabei ist, dass weder bei einer privaten, noch bei einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung ein “Rechtsschutz für Internet” automatisch versichert ist. Vielmehr ist dieser Schutz optional und je nach Bedarf wählbar. Dies entweder als Bestandteil/Baustein eines Rechtsschutzvertrages, oder als Solovertrag ARAG WebAktiv®. Der Internetrechtsschutz ARAG WebAktiv® wird in den Varianten Basis, Komfort und Premium angeboten und reicht von einem soliden Grundschutz bis zu einem leistungsstarken Online-Schutz.

In der Folge sind einige Beispiele von Konflikten aufgeführt, die durch Online-Aktivitäten entstehen können. Dazu ist kurz beschrieben, welche Leistungen der Internetrechtsschutz ARAG WebAktiv® dazu bietet. Die Leistungen sind zudem in einer Übersicht zusammengefasst.

Bespiel 1: Reputationsschädigung

Manche Postings oder Kommentare auf Social Media Kanälen können inhaltlich als Mobbing oder Verleumdung identifiziert werden. In einem solchen Fall hilft ein Reputations-Check und ein Löschdienst. Zusätzlich kann eine Strafanzeige gestellt werden und er Verursacher wird juristisch aufgefordert, Verleumdungen zu unterlassen. Gerade für Kinder und Jugendliche kann Mobbing die Psyche angreifen. Hier kann telefonisch ein Psychologe helfen, der über den Internet-Rechtsschutz abgedeckt ist.

Bespiel 2: Cybermobbing

Schnell kann ein Vorwurf von Cybermobbing im Raum stehen, wenn man selbst, oder ein Familienmitglied jemand anderen angeblich online beleidigt haben soll. Hier werden die Anwaltskosten für die Verteidigung vor Gericht übernommen, wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt.

Beispiel 3: Missbrauch der Identität oder Zahlungsmittel

Die Kreditkarte wurde gestohlen und unberechtigt benutzt. Die Daten des Personalausweises wurden gestohlen und damit ein Kredit beantragt. Hier hilft der Schadensersatz-Rechtsschutz im ARAG WebAktiv®. In der Variante Komfort und Premium wird der Vermögensschaden erstattet. Erstattet werden auch die Gebühren für die neuen Dokumente.

Beispiel 4: Online-Shopping

Die online bestellte Ware wurde nicht geliefert. Auch hier wird der Vermögensschaden ersetzt. Als Alternative werden bei einem Rechtsstreit mit dem Online-Händler die Anwaltskosten bezahlt. Letzteres auch dann, wenn es zu einem Streit mit einem Streaming­anbieter einem Web­provider oder dem Hersteller von Smart­home-­Gerä­ten kommen würde. Hier greift der Vertrags­ und Sachen­rechtsschutz.

Beispiel 5: Arbeitsrecht

Der Chef wird auf einen kritischen Kommentar eines Mitarbeiters aufmerksam, den dieser auf einer Social Media Plattform über den Vorgesetzten geschrieben hat. Da der Boss dies so nicht akzeptiert kommt es zu einem Streit mit dem Arbeitnehmer. Diesem droht nun die fristlose Kündigung. Hier hilft der Arbeitsrechtsschutz dabei, gegen eine solche Kündigung vorzugehen.

ARAG webaktiv Leistungsübersicht

Beispiel 6: Private Webseite

Bei der eigenen privaten Webseite gibt es viel zu beachten. Angefangen von Namensrechten, Texten, Bildern oder Verlinkungen zu anderen Webseiten. In der Variante Premium ist ein Check der privaten Webseite inkludiert (WebCheck). Wer zB. als Blogger nebenberuflich bis zu 17.500 Euro im Jahr umsetzt ist in der Premiumvariante im Bereich des Urheberrechts abgesichert.

Bespiel 7: Sharing

Für manche ist Teilen besser als Besitzen. Auch hier kann es Probleme mit Sharing-Plattformen geben. Wer sich mit dem Sharing Anbieter streitet, kann auf Hilfe im Vetrags- und Sachenrechtsschutz zurückgreifen.

Bespiel 8: Digitaler Nachlass und Testament

Daten sterben nicht. Doch was geschieht mit all den Online-Daten, wenn das Leben einmal vorbei sein sollte? Hier helfen spezialisierte Anwälte dabei, festzulegen, was nach dem Tod mit den Daten passieren soll. Versichert ist diese Leistung im Beratungsrechtsschutz in der Variante Komfort und Premium.

Beispiel 8: Urheberrechtsverstoß

Angeblich wurde durch das Herunterladen eines Fotos ein Urheberrechtsverstoß begangen. Hierfür kann der Beratungsrechtsschutz genutzt werden. In der Variante WebAktiv®-Komfort werden auch Kosten für die außergerichtliche Anwaltstätigkeit übernommen. In der WebAktiv®-Premium Variante werden zusätzlich die Kosten für die anwaltliche Vertretung vor Gericht und die Prozesskosten gezahlt.

Beispiel 9: Elektronikschutz

Beim Online-Gaming hat der Sohn aus Versehen die Apfelschorle über das Tablet geschüttet. Hier wird ein neues Gerät ersetzt (lediglich mit einem Selbstbehalt iHv. 50 EUR). Neben dem Tablet sind im WebAktiv®-Elektronikschutz auch Smartphone, Rechner und Spielekonsolen geschützt. Mit eingeschlossen im Schutz ist auch das Zubehör der Geräte. Der Schutz gilt in den Fällen von Kurzschluss, Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit.

Beispiel 10: Online-Monitoring

Es besteht der Verdacht, dass gehackte Daten auf Plattformen für illegale Geschäfte gehandelt werden. Hier kann der Service eines Online Monitorings genutzt werden. Bei diesem beobachten Spezialisten täglich, ob und wo sich sensible Daten verbreiten. In diesem Fall wird unverzüglich gewarnt und es werden konkrete Maßnahmen empfohlen. Enthalten ist diese Serviceleistung in Komfort und Premium.

Fazit

Schadensbeispiele aus dem digitalen Leben gibt es viele. Der spezielle Internetrechtsschutz ARAG WebAktiv® kann im Fall eines juristischen Konfliktes dabei helfen, Kosten zu übernehmen, Kosten zu reduzieren und vor allem mit Rat und Tat zu helfen.

Mehr Informationen zu ARAG WebAktiv®

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