ARAG Rechtsschutz Sofort – Bis zu 1.000 EUR Sofort. Sie haben eventuell ein bereits bestehendes oder in naher Zukunft vermutetes Rechtsproblem? Dieses besteht oder bestand privat, durch einen Streit im Job oder Ärger mit dem Vermieter? Und sie haben aktuell keinen Rechtsschutz? Holen Sie sich jetzt ganz einfach Hilfe mit entscheidenden Sofort-Leistungen, die für einen Fall auch rückwirkend gelten.
Kein Grund zur Sorge
Es gibt mit ARAG Rechtsschutz Sofort eine finanzielle Unterstützung für einen Rechtsstreit, selbst dann, wenn eine Leistungsart nicht versichert wurde. Highlight: Außergerichtliche Unterstützung für einen zurückliegenden Fall (vor Vertragsbeginn). Über den Punkt Soforthilfe hinaus, versteht sich der Schutz als Absicherung vergleichbar mit einem ARAG Aktiv-Rechtsschutz.
ARAG-Rechtsschutz Sofort – die 5 Highlights
- Gilt Sofort: Keine Wartezeit
- Ab Vertragsbeginn: Einschluss auch für nicht versicherte Fälle (wenn für den Fall noch kein Anwalt eingeschalten wurde)
- Vor Vertragsbeginn: Rückwärtsdeckung möglich, wenn für den Fall noch kein Anwalt eingeschalten wurde
- Gilt umfassend: Finanzieller Schutz für einen Fall Ihrer Wahl
- Gilt für die Mediation oder die außergerichtlliche Unterstützung durch einen Anwalt
Die Versicherungssumme für die Soforthilfe beträgt insgesamt 500 Euro pro Vertragslaufzeit im Tarif KOMFORT sowie 1000 Euro pro Vertragslaufzeit im Tarif PREMIUM und kann nicht auf mehrere Angelegenheiten aufgeteilt werden. Die Kosten der Beratung und der weitergehenden Tätigkeit übernimmt der ARAG Rechtsschutz-Sofort bis zu den definierten Höchstgrenzen unabhängig vom abgeschlossenen Deckungsbereich (Beispiel: beruficher Bereich, Verkehrs-Bereich).
Es wird eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Angelegenheit vom Rechtsschutz zu tragenden Kosten abgezogen. Diese Selbstbeteiligung entfällt für eine von ARAG vorgeschlagene Konfiktlösungsoption (z.B. Mediation oder Legal-Tech-Dienstleister). Es besteht keine Wartezeit.
Darauf ist Verlass
Gezahlt wird für die Unterstützung durch einen Anwalt, der eine Beratung durchführt sowie eine außergerichtliche Vertretung übernimmt. Wird der Streit nicht vor Gericht austragen, werden alternativ die Kosten für einen Mediator übernommen.
Wichtig dabei zu wissen
Sie Soforthilfe auch für nicht versicherte Fälle ist nur dann möglich, wenn hierfür (bei Abschluss des ARAG-Rechtsschutz Sofort) noch keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wurde. Natürlich gilt hier freie Anwaltswahl. Wer einen Anwalt benötigt, aber keinen Experten kennt, der bekommt einen Juristen aus einem hochwertigen Anwaltsnetzwerk empfohlen, das hohe Qualitätsstandards gewährleistet. Mit Sicherheit in zwei Varianten:
- Tarif Komfort bis zu 500 EUR für die Soforthilfe
- Tarif Premium bis zu 1.000 EUR für die Soforthilfe
Selbstbeteiligung? Nicht immer!
Für den Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung (SB) iHv. 250 EUR nur dann, wenn der Anwalt außerhalb einer Erstberatung außergerichtlich tätig wird. Es wird dann keine SB abgezogen, wenn der Versicherungsfall mit einem ersten Beratungsgespräch nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgeschlossen ist. Auf die SB wird ebenfalls verzichtet, wenn eine von ARAG SE vorgeschlagener Weg zur Konfliktlösung genutzt wird. Zum Beispiel für eine Mediation, wenn also eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.
Was ist unter dem Punkt Soforthilfe im Privatrechtsschutz nicht versichert?
Es besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz
• für Angelegenheiten, für die schon vor Beginn des Versicherungsschutzes anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wurde – auch eine Rückwärtsdeckung ist hier nicht möglich
• bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherten und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags. Nicht versichert sind auch Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander
• für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit diese durch den Versicherten vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden sein sollen.
• wenn dem Versicherten ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden kann.)
Weitere Risikoausschlüsse kommen nicht zur Anwendung.
3 Versicherungsfälle und Beispiele
- Ein „alter Freund“ zahlt die Raten für ein privates Darlehen nicht mehr
Darlehenssumme 8.000 EUR, Anwaltskosten Übernahme: 800 EUR
- Schlechtes Arbeitszeugnis
Der Traumjob danach könnte ein Traum bleiben. Streitwert 3.500 EUR, Anwaltskosten Übernahme: 950 EUR. Danach: Einigung mit Arbeitgeber über ein neuformuliertes Zeugnis.
- Lärm in der Nachbarwohnung
Vermieter reagiert nicht auf Beschwerden. Gesamtkosten Übernahme iHv. 350 EUR für die Beratung und Mediation (außergerichtliche Einigung)
Was ist nicht versichert im ARAG Rechtsschutz Sofort?
Vorwürfe zu Straftaten im Zusammenhang mit Rassismus und Pornographie sind vom ARAG-Rechtsschutz Sofort ausgeschlossen. Nicht versichert sind außerdem Fälle, deren Datum vor Vertragsbeginn des ARAG Rechtsschutz Sofort liegt.
Hier jetzt ganz einfach den ARAG-Rechtsschutz Sofort checken
Natürlich stehe ich Ihnen darüber hinaus persönlich, telefonisch oder online als persönlicher Rechtsschutzexperte zur Verfügung. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt auf und lassen Sie sich bedarfsgerecht beraten.