Diskriminierung ist nicht nur ein gesellschaftliches Problem, sondern auch eine rechtliche Herausforderung. Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligt werden, haben das Recht auf Schutz und Gleichbehandlung. Die rechtliche Absicherung spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie schafft klare Regeln, bietet Betroffenen Handlungsmöglichkeiten und setzt Grenzen für diskriminierendes Verhalten. Doch was, wenn der Vorwurf einer Diskriminierung abgewehrt werden soll? Hier hilft ein Antidiskriminierungs-Rechtsschutz.
Vorwurf der Diskriminierung
Wie aus verschiedenen Pressemeldungen aus dem Jahr 2025 hervorging, hat eine Trans-Person aus Dortmund 240 Klagen gegen verschiedene Firmen geführt. Der Grund dafür: Ihre Bewerbungen wurden mutmaßlich wegen Diskriminierung abgelehnt.
So bewarb sich die Person unter anderem bei einer Dortmunder Druckerei als Bürokauffrau. Die Druckerei lehnte die Bewerbung mit der Begründung der unzureichenden Qualifikation ab. Die Bewerberin klagte, sie sei wegen ihrer Transsexualität abgelehnt worden – eine Diskriminierung, die gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verstoßen würde und verlangte eine Entschädigung von der Druckerei. Es kam zu einer Einigung der Zahlung iHv. 700 Euro. Die Trans-Person soll mit ihren Klagen insgesamt ca. 240.000 Euro erstritten haben. Steuerfrei.
Der Vorwurf der Diskriminierung ist kein Einzelfall
Immer mehr Firmen, Selbständige und auch gewerbliche Vermieter sehen sich den Vorwürfen von Diskriminierung ausgesetzt. Ein Bewerber wird abgelehnt, ein Mieter wird abgelehnt oder es gibt einen Konflikt in der Kommunikation mit Kunden, Geschäftspartnern oder beim öffentlichen Auftreten (zB. Webseiten) von Firmen.
Den Vorwürfen juristisch zu begegnen ist je nach Streitwert teuer und aufwändig. Gerade auch zum Bewahren der eigenen Reputation sollten unberechtigte Vorwürfe abgewehrt werden können. Die Lösung: Der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz.
Der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
Der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz ist im ARAG-Rechtsschutz sowohl für Firmen, Selbstständige, Landwirte und gewerbliche Vermieter versichert. Versicherungsschutz besteht in der Ausübung der im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen Tätigkeit.
Der Versicherungsschutz gilt, wenn sich die versicherte Person gegen Vorwürfe der Diskriminierung wehren muss. Das betrifft sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder ähnlichen Gesetzen im In- und Ausland.
Die Versicherung hilft dabei, verschiedene Forderungen abzuwehren, zum Beispiel wenn jemand verlangt, dass etwas unterlassen, geändert oder getan wird oder wenn Entschädigung oder Schadenersatz gefordert wird. Voraussetzung ist, dass sich diese Ansprüche aus Handlungen oder dem Unterlassen von Handlungen ergeben, die mit der im Versicherungsvertrag genannten Tätigkeit zusammenhängen. Ausgeschlossen sind dabei Forderungen aus Handlungen …. die vor Vertragsbeginn einer Rechtsschutzversicherung datiert sind.
ARAG-Rechtsschutz für Gewerbe, Firmen und Selbständige
Gerade für Gewerbetreibende und Selbständige wird in unruhigen Zeiten eine finanzielle Absicherung für juristische Konflikte immer wichtiger. Wer Recht hat, der soll auch Recht bekommen, egal ob Gewerberecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht oder Internetrecht bis hin zum Strafrecht. Hier kann eine hochwertige Rechtsschutzversicherung helfen.
Für weitere Informationen und für eine persönliche Beratung zu einem Rechtsschutz für Selbständige und Firmen: Jetzt hier einfach das Kontaktformular nutzen oder die direkte Kontaktaufnahme telefonisch wählen.