Strafrechtsschutz
Allein der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ist ein Fall für Strafrechtsanwälte und damit auch ein Fall für eine Rechtsschutzversicherung. Jedoch steckt hier, wie fast immer, der Teufel im Detail. Grundsätzlich ist nämlich ein Vergehen nur dann versichert, wenn der Vorwurf auf “fahrlassige Straftat” lautet. Dabei können mutmaßliche Straftaten sowohl als fahrlässig oder auch als vorsätzlich im Raum stehen.