Managerrechtsschutz für Führungskräfte
Als Manager in leitender Position treffen Sie täglich Entscheidungen, für die Sie einstehen müssen. Mit dem Vorwurf, einen Fehler begangen zu haben, können Sie jederzeit konfrontiert werden. Der Managerrechtsschutz hilft Ihnen in solch einem Fall die Kosten für juristische Auseinandersetzungen zu decken.
Für Leiter von Unternehmen, die als juristische Person betrieben werden, wie zB. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsrats-, Beirats- oder Verwaltungsratsmitglieder oder Prokuristen ist ein Rechtsstreit im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nicht im Rahmen eines normalen Privaten Rechtsschutzvertrages gedeckt.
Der ARAG – Managerrechtsschutz beinhaltet drei wählbare Bausteine:
Spezialstrafrechtsschutz
Sie erhalten den Vorwurf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Oder Sie müssen als Zeuge aussagen und laufen dabei Gefahr, sich selbst zu belasten. Der >> normale Strafrechtsschutz einer Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen hier keinen Schutz. Im Fall des Vorsatz-Vorwurs deckt ausschließlich der Spezial-Straf-Rechtsschutz Ihre juristischen Kosten. Einzige Ausnahme: Bei Verurteilung wegen Vorsatz müssen bereits geleistete Zahlungen zurück erstattet werden.
Beispiele aus der Praxis
- Ein Baugerüst stürzt ein, Menschen werden verletzt. Wegen des Vorwurfs nicht eingehaltener Unfallverhütungsvorschriften wird ein Strafverfahren eingeleitet.
- Feuer im Firmengebäude. Mitarbeiter erleiden Rauchvergiftungen, da angeblich die Fluchtwege unzureichend
markiert waren. Gegen den Betriebsleiter wird ermittelt. - Dem Geschäftsführer einer Farbenfabrik wird vorgeworfen, er habe gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Der Staatsanwalt ermittelt.
- In einem Hotel werden Salmonellen festgestellt. Ein Ermittlungsverfahren wird gegen den Hotel-(Café-)Betreiber
wegen mutmaßlicher Hygienemängel eingeleitet. - Brand auf der Baustelle, ein Dachdecker wird verletzt. Gegen den Bauleiter wird wegen angeblich nicht ausreichender Baustellenabsicherung ermittelt.
Definition Versicherungsfall im Spezialstrafrechtsschutz
Der Zeitpunkt des Versicherungsfalls ist hier der Zeitpunkt, zu dem das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde!
Vermögensschadenrechtsschutz
Sie müssen sich gegen haftpflichtbedingte Schadensersatzansprüche auf Grund von Vermögensschäden zur Wehr setzen – außergerichtlich und vor Gericht.
Wichtig hier: Eine D&O Police, welche für Manager durch den Arbeitgeber abgeschlossen wird, wehrt Schadensersatzansprüche ausschließlich in der Außenhaftung ab. Für die Innenhaftung, also gegenüber dem Arbeitgeber, ist eine D&O Police als Privatperson, sowie ein Vermögensschaden-Rechtsschutz für den optimalen Schutz notwendig.
Nicht versichert sind dabei Vermögensschäden im Zusammenhang mit betrügerischen Handlungen oder Unterlassungen oder der wissentlichen Verletzung einer gesetzlichen Pflicht durch die versicherte Person.
Beispiele aus der Praxis
- Dem Prokuristen wird vorgeworfen, ein falsches EDV-System angeschafft zu haben.
- Ein insolventes Unternehmen wurde angekauft. Den Aufsichtsräten wird unterstellt, sie seien ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen.
- Eine GmbH investiert in eine neue Produktionsanlage. Aufgrund der aktuellen Auftragslage ist sie nicht ausgelastet. Die Gesellschafter beschuldigen den Geschäftsführer, er habe die Marktlage falsch eingeschätzt.
- Der falsche Gabelstapler wurde zum Zeitwert verkauft. Dem Geschäftsführer wird unterstellt, Betriebsvermögen voreilig veräußert zu haben.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Sie haben mit einem Anstellungsvertrag rechtliche Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber. Anders als bei Arbeitsverträgen landen dies Fälle nicht vor einem Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht würde den Konflikt nicht verhandeln, wenn dem Arbeitsverhältnis ein Anstellungsvertrag zugrunde liegt.
Juristische Konflikte im Bereich Anstellungsverträge sind, im Gegensatz zum Arbeitsrecht, Zivilprozesse und gehen daher vor das Landgericht. Der Streitwert wird hierbei immer auf das dreifache Jahresgehalt zzgl. Bonifikationen und Tantiemen festgelegt. Bei einem Arbeitnehmer, der um 3.000 EUR mit seinem Arbeitgeber vor einem Arbeitsgericht streitet, liegt der Streitwert bei 3.000 EUR.
Hat ein angestellter Geschäftsführer auf Grundlage eines Anstellungsvertrages zB. ein Jahresgehalt iHv. 200.000 Euro, ergibt sich daraus ein Streitwert iHv. 600.000 Euro. Dies gilt auch dann, wenn sich der eigentliche Konflikt um eine Zahlung iHv. „nur“ 10.000 Euro handelt. Honorare und Gebühren für Anwälte und Gerichte bemessen sich immer an der Höhe des Streitwerts. Bei dieser hohen Einstufung des Streitwertes sind diese Zivilprozesse mit entsprechend hohen Kosten verbunden.
Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist wichtig für gesetzliche Vertreter juristischer Personen mit Anstellungsvertrag, zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH, Vorstände einer Aktiengesellschaft, Europäische Gesellschaft oder Genossenschaft.
Fiktiver Geschäftsführer
Darüber hinaus kann auch ein sogenannter „Fiktiver Geschäftsführer“ in den Bereich eines Anstellungsvertrages fallen, obwohl er mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag anstelle eines Anstellungsvertrages hat. So können Nichtgeschäftsführer als „faktische Geschäftsführer“ deliktisch haften, wenn sie nach dem Gesamterscheinungsbild ihres Auftretens die Geschicke der GmbH – über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus – durch das eigene Handeln im Außenverhältnis, welches die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen haben (BGH BB 2005, 1867 ff.).
Laut „BGH NJW 1997, 66 müssen dazu von den folgenden Merkmalen sechs Punkte erfüllt sein:
- Bestimmung der Unternehmenspolitik
- Organisation des Unternehmens
- Einstellung von Mitarbeitern
- Bestimmung der Gehaltshöhe
- Gestaltung der Geschäftsbeziehung
- Verhandlung mit Kreditgebern
- Entscheidungen in Steuerangelegenheiten
- Steuerung der Buchhaltung
- Auftreten nach Außen
Grundlage dafür sind die gesetzlichen Haftungsbestimmungen als Rechtsscheinhaftung für faktische Geschäftsführers (GmbH-G)
Stellt ein Richter am Arbeitsgericht fest, dass eine faktische Geschäftstätigkeit vorliegt oder vorlag, wird das Verfahren vom Arbeitsgericht an das Landgericht verwiesen.
Beispiele aus der Praxis
- Dem Klinikleiter wird fristlos gekündigt, weil er ein teures Krankenhaus-Informationssystem gekauft hat, ohne sich ausreichend über Angebote der Wettbewerber zu informieren.
- Vereinbarungen zu Tantiemen, Gehalts- oder Ruhegeldzahlungen werden nicht eingehalten.
Gerne ermitteln wir gemeinsam hier Ihren persönlichen Bedarf. Der >> Rechtsschutz für Manager ist nicht online abschließbar und bedarf einer persönlichen Beratung. Checken wir gemeinsam Ihren Bedarf. Senden Sie mir dazu gerne Ihre Anfrage auf der Kontaktseite.