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Kündigungsschutzklage – Ihre Rechte nach einer Kündigung durchsetzen

Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese rechtmäßig ist? Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Entscheidend ist dabei schnelles Handeln – denn es gilt eine strenge Frist. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zu Voraussetzungen, Fristen, Ablauf und möglichen Abfindungen.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage beim Arbeitsgericht mit dem Ziel festzustellen, dass eine Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Rechtsgrundlage ist in den meisten Fällen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses Gesetz schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie:

  • sozial nicht gerechtfertigt ist

  • nicht schriftlich erfolgt ist

  • gegen besondere Schutzrechte verstößt (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat)

  • ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen wurde (bei verhaltensbedingter Kündigung)

  • eine fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung enthält

Arbeitgeber müssen eine Kündigung rechtlich sauber begründen – gelingt das nicht, bestehen gute Erfolgschancen.

Kündigungsschutzklage Frist: Nur 3 Wochen Zeit

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war.

Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht

  • der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt

Ist das Gesetz anwendbar, darf der Arbeitgeber nur kündigen, wenn die Kündigung:

  • personenbedingt (z. B. dauerhafte Erkrankung),

  • verhaltensbedingt (z. B. Pflichtverletzung), oder

  • betriebsbedingt (z. B. Stellenabbau)

sozial gerechtfertigt ist.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Ein Kündigungsschutzverfahren läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht

  2. Gütetermin (Einigungsversuch)

  3. Vergleich oder Kammertermin

  4. Urteil oder gerichtliche Einigung

In vielen Fällen endet das Verfahren mit einem Vergleich.

Abfindung bei Kündigung – Habe ich Anspruch?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Allerdings enden viele Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindungszahlung. Eine häufige Orientierungsformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch vom Einzelfall ab – insbesondere von den Erfolgsaussichten der Klage.

Ihre Vorteile mit einer Kündigungsschutzklage

  • Überprüfung der Kündigung durch das Gericht

  • Möglichkeit auf Weiterbeschäftigung

  • Verhandlungsbasis für eine Abfindung

  • Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen

Eine frühzeitige rechtliche Beratung erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Jetzt Kündigung prüfen lassen

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Warten Sie nicht – die 3-Wochen-Frist läuft bereits. Lassen Sie Ihre Kündigung unverbindlich prüfen und sichern Sie Ihre Rechte im Arbeitsrecht.

Möglichkeiten der Prüfung

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, in der der Baustein „Arbeitsrecht“ versichert ist. Wichtig hierbei: Es wird keine rückwirkende Deckung, also für Fälle vor Vertragsbeginn gewährt. In einem ARAG-Rechtsschutzvertrag gilt für das Arbeitsrecht eine Wartezeit von 3 Monaten für einen neuen Versicherungsfall. 

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, oder der Baustein „Arbeitsrecht“ ist nicht mitversichert. Hier muss trotzdem guter Rat und gute Hilfe nicht teuer sein.

Übergeben Sie einfach Ihren Fall der Kündigungsschutzklage einem professionellen Dienstleister.

Dieser übernimmt Ihren Fall und trägt für Sie die Prozesskosten für die vereinbarten rechtlichen Schritte. Sie müssen aus ihrer eigenen Tasche nichts zuzahlen. Im Erfolgsfall werden von dem erstrittenen Betrag zunächst die angefallenen Prozesskosten abgezogen. Von der Differenz erhält der Dienstleister dann den mit Ihnen vereinbarten prozentualen Anteil als Vergütung für seine Leistungen. Der restliche Betrag wird schnellstmöglich an Sie ausbezahlt. Wenn der Anwalt nichts für Sie erstreiten kann, bleibt die Unterstützung für Sie komplett kostenfrei.

Der Dienstleister übernimmt Fälle in ganz Deutschland mit eigenen Partner-Rechtsanwältskanzleien, die weitestgehend digital arbeiten. Sie profitieren dadurch von einer schnellen, unkomplizierten Kontaktaufnahme. In den meisten Fällen müssen Sie nicht einmal persönlich vor Gericht erscheinen, wenn Sie dies nicht möchten.

Wie hoch kann Ihre Abfindung ausfallen?

Typische Abfindungen liegen sehr häufig in einem Bereich von wenigen 1.000 Euro bis zum Teil 15.000 Euro. Hierbei ist aber die Spannweite je nach der persönlichen Situation entsprechend groß. So ist nicht nur die Höhe des Einkommens entscheidend. Auch die Branche oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielen eine entscheidende Rolle. Wichtig dabei ist vor allem, welche Qualität die Unterstützung hat, die man sich für die Durchsetzung eines Anspruchs holt. Lassen Sie Ihren Anspruch und die Höhe Ihrer Abfindung jetzt einfach prüfen.

Wer hilft konkret bei der Durchsetzung einer Abfindung

Falls die Deckung der Kosten zur Durchsetzung einer Abfindung nicht durch eine Rechtsschutzversicherung erfolgen kann, hilft Ihnen hier die von Rechtsanwalt Dr. Robert Blenk gegründete RESOLVED GmbH mit Sitz in München.

Dr. Robert Blenk ist ein äußerst qualifizierter Rechtsanwalt mit beeindruckender akademischer Laufbahn. Er absolvierte zwei Prädikatsexamina und schloss sein Studium als Jahrgangsbester an der Universität Regensburg ab. Seine mit summa cum laude bewertete Promotion zum Dr. jur. belegt seine besondere fachliche Kompetenz sowie sein konsequentes Streben nach höchster Qualität in der Rechtsberatung.