Eine Strafanzeige erstatten - so gehen Sie vor
Eine Strafanzeige erstatten: Das geht auf verschiedenen Wegen. Eine Anzeige kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder online erstattet werden. In der Regel ist die Polizei die erste Anlaufstelle, jedoch besteht auch die Möglichkeit, sich direkt an die Staatsanwaltschaft, das Landeskriminalamt oder das Amtsgericht zu wenden. Für den Fall, dass Sie Zeuge oder gar Opfer einer Straftat geworden sind, zum Beispiel bei einem Diebstahl, einem Raub, einer Körperverletzung oder einer Sachbeschädigung, können Sie eine Strafanzeige erstatten.
Sollten Antragsdelikte vorliegen, ist ein Strafantrag erforderlich. Dies gilt, wenn die Staatsanwaltschaft von Amts wegen nicht tätig wird. Wenn eine Strafverfolgung gewünscht ist, so muss der Geschädigte den Strafantrag selbst stellen.
Die Ermittlungsarbeiten der Polizei beginnen, sobald eine Strafanzeige erstellt worden ist. Erste Erkenntnisse und Beweise werden der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Hier wird dann entschieden, ob eine Anklage erhoben wird.
Das Problem dabei ist, dass vom Zeitpunkt der ersten Anzeige bis zu einem Gerichtsverfahren mit einem ersten Urteil viele Monate oder Jahre vergehen können.
Das zweite Problem sind die Kosten für einen Strafprozess. Anders als bei zB. einem Zivilprozess liegt bei einem Strafprozess kein in Zahlen auszudrückender Streitwert zugrunde. Demzufolge verlangen Strafanwälte ein Honorar für Ihre Arbeit, welches idR. nach Stundensätzen abgerechnet wird. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn man selbst das Ziel einer Strafanzeige geworden ist. Um finanzielle Risiken in diesem Zusammenhang zu beschränken, lohnt der Abschluss einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung. Diese schützt auch beim Vorwurf einer Straftat, die unter Vorsatz begangen worden sein soll.
Der Zeitpunkt, eine Strafanzeige zu erstatten
Wenn Sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind oder den Verdacht haben, dass eine Straftat begangen wurde, sollten Sie umgehend die zuständigen Behörden informieren – auch dann, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Sachverhalt und entscheiden, ob ein strafbares Verhalten vorliegt und ob Ermittlungen aufgenommen werden. Schnelles Handeln ist wichtig, um Beweise zu sichern und mögliche Täter zu identifizieren.
Pflicht zur Anzeige und juristische Grundlagen
In Deutschland besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine Straftat zur Anzeige zu bringen. Das bedeutet, Sie sind nicht verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten, nur weil Sie von einer Straftat erfahren haben. Eine Ausnahme gilt jedoch bei besonders schweren, geplanten Straftaten wie etwa Mord oder Wertpapierfälschung. In solchen Fällen besteht gemäß § 138 Strafgesetzbuch (StGB) eine Anzeigepflicht. Voraussetzung dafür ist, dass das Verbrechen noch nicht begangen worden ist und durch eine Meldung verhindert werden kann. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich selbst strafbar. In der Strafprozessordnung (StPO) ist die rechtliche Grundlage für die Erstattung einer Strafanzeige festgelegt. Gemäß § 158 Absatz 1 StPO kann eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, einem Amtsgericht oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle eingereicht werden. Die Polizei ist verpflichtet, jede Anzeige aufzunehmen. Die juristische Bewertung und weitere Prüfung obliegen anschließend der Staatsanwaltschaft.
Strafanzeige oder Strafantrag
Die Begriffe Strafanzeige und Strafantrag werden im deutschen Rechtssystem häufig miteinander verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Funktionen erfüllen. Jede Person, die Kenntnis von einer möglichen Straftat hat, kann eine Strafanzeige erstatten. Dabei wird die Polizei oder Staatsanwaltschaft über den Vorfall informiert, woraufhin diese mit den Ermittlungen beginnt.
Damit ganz bestimmte Straftaten überhaupt verfolgt werden können, ist ein Strafantrag notwendig. Solche sogenannten Antragsdelikte sind zum Beispiel Beleidigung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch. Fehlt ein solcher Antrag, kann das ein Verfahrenshindernis darstellen. Gemeint ist hier: Selbst dann, wenn eine strafbare Handlung vorliegt, wird ohne Strafantrag unter Umständen kein Strafverfahren eröffnet. Daher ist es wichtig, den Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag zu kennen und zu wissen, wann welcher erforderlich ist. Die Frist für einen Strafantrag beträgt drei Monate nach der Erkenntniserlangung einer Straftat. Innerhalb dieser Frist muss ein Strafantrag gestellt werden.
Anzeige erstatten - 7 Hinweise und Informationen
1. Wer darf eine Strafanzeige erstatten?
Grundsätzlich kann in Deutschland jede Person eine Strafanzeige erstatten, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob man selbst betroffen ist, die Tat als Zeuge beobachtet hat oder lediglich durch Dritte davon erfahren hat.
2. Welche Rolle spielt das Alter bei der Erstattung einer Anzeige?
Es gibt keine Altersbeschränkung für denjenigen der eine Strafanzeige stellen möchte. Gesetzliche Vertreter, wie zB. die Eltern, können eine Anzeige erstatten, wenn die Person die die Anzeige erstattet, noch minderjährig ist.
3. Ist für eine Anzeige ein Anwalt notwendig?
Um eine Anzeige zu erstatten bedarf es grundsätzlich nicht die Unterstützung einer Anwaltskanzlei. Anders sieht es aus, wenn es sich um sehr komplexe Fälle handelt. Besonders für den, der Opfer einer Straftat wurde, kann ein Anwalt helfen, von Beginn an die richtigen Schritte einzuleiten.
4. Wie kann eine Strafanzeige erstattet werden?
Eine Strafanzeige kann formlos bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Die kann entweder persönlich, telefonisch, schriftlich oder auch online durchgeführt werden. Letzteres ist abhängig von dem jeweiligen Bundesland, in dem die Anzeige gestellt wird. Wenn Sie direkt zur Polizei gehen, wird ein Beamter Ihnen den Ablauf erläutern, Ihre Angaben aufnehmen und das Ermittlungsverfahren in die Wege leiten. Bei weniger dringenden Angelegenheiten empfiehlt es sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Alternativ können Sie Ihre Anzeige auch schriftlich per E-Mail übermitteln.
5. Informationen, die bei einer Anzeige notwendig sind
Wer eine Anzeige erstattet, muss folgende Informationen parat haben:
a) die persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer
b) die genaue Beschreibung dessen, was, wann und wo genau passiert ist.
c) die genauen Angaben von Zeugen und Tätern, wie zB. Täterbeschreibung, Namen oder Aufenthaltsort
d) die Vorlage von Beweisen wie zB. Videos oder Fotos
6. Fristen für die Erstattung einer Anzeige
Für die Erstattung einer Strafanzeige gelten grundsätzlich keine festen Fristen – sie kann jederzeit erfolgen, auch lange nach der Tat. Allerdings unterliegt die Strafverfolgung sogenannten Verjährungsfristen. Sind diese abgelaufen, darf die Tat rechtlich nicht mehr verfolgt oder bestraft werden. Die Dauer der Verjährung richtet sich nach der Schwere des Delikts und kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. Bei besonders schweren Straftaten, wie etwa Mord, tritt hingegen keine Verjährung ein.
Bei Antragsdelikten gilt eine Frist zur Erstattung einer Anzeige von drei Monaten. Diese Frist muss eingehalten werden, wenn zB. wegen eines Antragsdeliktes wie Beleidigung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung strafrechtlich ermittelt werden soll.
7. Rechte und Möglichkeiten nach der Erstattung einer Anzeige
Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Dies gilt insbesondere als betroffenes Opfer der Straftat. So können Sie im Ermittlungsverfahren als Zeuge aussagen und wichtige Informationen zum Hergang der Tat beitragen. In bestimmten Fällen, vor allem bei schweren Straftaten, haben Sie außerdem das Recht, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dieses Recht besteht jedoch nur bei bestimmten Delikten, die in § 395 der Strafprozessordnung (StPO) abschließend aufgeführt sind. Dazu zählen unter anderem Körperverletzungsdelikte, sexualisierte Gewalt sowie Verstöße gegen Kontakt- und Näherungsverbote.
Als Nebenkläger haben Sie das Recht zur Akteneinsicht und zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung. Sie haben das Recht, den Richter abzulehnen, sowie das Recht darauf, Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige zu befragen. Schließlich haben Sie als Nebenkläger auch das Recht auf Berufung und Revision. Zudem können Sie stets den aktuellen Stand des Verfahrens bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft in Erfahrung bringen. Notwendig dafür ist nur das entsprechende Aktenzeichen Ihrer Anzeige.
Fazit
Um eine Strafanzeige zu erstellen, sollten Sie planmäßig vorgehen und gleichzeitig Ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten im Auge haben. Die Hinweise hier sollten dafür eine erste Hilfestellung sein. Das Erstellen einer Anzeige ist zwar kostenlos. Die Unterstützung durch eine Anwaltskanzlei bis hin zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann aber im Strafrecht hohe Kosten verursachen. Grundsätzlich gibt es im Strafrecht keine rückwirkende Deckung über eine Rechtsschutzversicherung. Bei der Erstattung einer Anzeige ist der Versicherungsfall der Zeitpunkt, an dem die Straftat begangen wurde oder begangen worden sein soll (Tatzeitpunkt). Dieses Datum darf nicht vor Vertragsbeginn einer Rechtsschutzversicherung liegen.
Recht haben und Recht bekommen sind nicht das Gleiche. Um das finanzielle Risiko im Strafrecht kalkulierbar zu machen hilft eine gute Rechtsschutzversicherung.
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