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ARAG-Online Forderungsmanagement

Zuletzt aktualisiert am 14. August 2026

ARAG-Online Forderungsmanagement für offene Forderungen

Mit dem ARAG-Online Forderungsmanagement können Firmen, Gewerbetreibende und Selbstständige fällige und unstrittige Forderungen gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern professionell verfolgen lassen. Die Inkassodienstleistung ist Bestandteil entsprechender ARAG Firmen-Rechtsschutzkonzepte und ermöglicht es, offene Forderungen ohne die Beauftragung eines eigenen Inkassounternehmens bearbeiten zu lassen.

Entscheidend ist, dass die Forderung zum Zeitpunkt der Beauftragung unstrittig ist. Hat der Schuldner bereits Einwände gegen die Forderung erhoben, beispielsweise wegen angeblicher Mängel einer Lieferung oder Dienstleistung, liegt eine strittige Forderung vor. Für solche Fälle gelten andere Voraussetzungen, auf die im weiteren Verlauf dieses Artikels näher eingegangen wird.

Miamono und First Debit – die Inkassopartner der ARAG

Für das Online Forderungsmanagement arbeitet die ARAG aktuell mit den spezialisierten Inkassodienstleistern Miamono und First Debit zusammen. Über die zentrale Serviceseite der ARAG geben Versicherungsnehmer zunächst ihre Versicherungsnummer ein und werden anschließend zum für ihren Vertrag vorgesehenen Inkassopartner weitergeleitet.

Über den jeweiligen Dienstleister können neue Forderungen angemeldet, bereits eingereichte Forderungen eingesehen und Bonitätsauskünfte eingeholt werden. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass das Online Forderungsmanagement Bestandteil des bestehenden Versicherungsschutzes ist oder entsprechend vereinbart wurde.

Online Forderungsmanagement im ARAG Firmen-Rechtsschutz

Das Online Forderungsmanagement ist in den Leistungsvarianten Komfort und Premium des ARAG Firmen-Rechtsschutzes enthalten. Fällige und unstrittige Forderungen können an den für den Vertrag vorgesehenen Inkassopartner übergeben werden. Damit lässt sich das zeitaufwendige Mahnen aus dem eigenen Geschäftsbetrieb auslagern und professionell bearbeiten.

Bleibt die Forderung unbestritten, kann das Verfahren bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über das außergerichtliche Inkasso hinaus bis zum gerichtlichen Mahnverfahren und zur Vollstreckung geführt werden. Wird die Forderung vollständig beglichen, erhält der Gläubiger 100 Prozent seiner Hauptforderung ohne Abzug.

So funktioniert das ARAG Online Forderungsmanagement

Die Beauftragung des für den Vertrag vorgesehenen Inkassopartners erfolgt online über das ARAG Forderungsmanagement. Der Schuldner wird anschließend schriftlich und telefonisch zur Zahlung aufgefordert. Nach der zweiten Mahnung wird seine Bonität geprüft.

Bleibt die Forderung unbestritten und erfolgt weiterhin keine Zahlung, kann bei ausreichender Bonität in Abstimmung mit dem Gläubiger das nichtstreitige gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Dieses kann bis zum Vollstreckungsbescheid und zur anschließenden Zwangsvollstreckung fortgeführt werden, solange der Schuldner die Forderung nicht bestreitet.

Wird die Forderung vollständig beglichen, erhält der Gläubiger 100 Prozent seiner Hauptforderung ohne Abzug.

Voraussetzungen für die Einleitung eines Inkassoverfahrens

Für die Einleitung eines Inkassoverfahrens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Mindestforderung je Auftrag beträgt 25 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 250.000 Euro. Voraussetzung ist außerdem, dass die Forderung fällig und unstrittig ist und trotz vorheriger Mahnung nicht bezahlt wurde.

Die Forderung darf längstens zwölf Monate vor Beginn des Rechtsschutzvertrags in Rechnung gestellt worden sein. Wird eine gerichtliche Geltendmachung erforderlich, muss ein deutsches Gericht zuständig sein.

Bonitätsprüfung zur Vermeidung von Forderungsausfällen

Mit einer Bonitätsprüfung lässt sich bereits vor Abschluss eines Geschäfts einschätzen, wie zahlungsfähig ein potenzieller Kunde ist. So können Unternehmen mögliche Forderungsausfälle frühzeitig erkennen und ihr wirtschaftliches Risiko reduzieren.

Über das ARAG Online Forderungsmanagement können entsprechende Bonitätsauskünfte über den vorgesehenen Inkassopartner eingeholt werden. Die ersten vier Bonitätsprüfungen sind kostenfrei. Für weitere Prüfungen gelten Sonderkonditionen.

Bearbeitungsstand der Forderungen online einsehen

Der aktuelle Stand eingereichter Forderungen lässt sich jederzeit online verfolgen. Mandats- und Forderungsübersichten geben Auskunft über den Bearbeitungsstand, bereits eingegangene Zahlungen und noch offene Beträge. Auf Wunsch können zusätzlich Informationen per E-Mail erfolgen.

Was passiert, wenn der Schuldner der Forderung widerspricht?

Das Online Forderungsmanagement ist für unstrittige Forderungen vorgesehen. Bestehen bereits vor der Beauftragung Einwände des Schuldners gegen den Grund oder die Höhe der Forderung, darf diese nicht als unstrittige Forderung in das Inkassoverfahren eingestellt werden.

Äußert der Schuldner erst während des laufenden Inkassoverfahrens Einwände, beispielsweise wegen behaupteter Mängel einer Lieferung oder Dienstleistung, wird die Forderung ab diesem Zeitpunkt strittig. Das reguläre Inkassoverfahren kann dann nicht wie bei einer weiterhin unbestrittenen Forderung fortgeführt werden.

Für die weitere rechtliche Durchsetzung können abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz das Forderungsmanagement Plus oder der Firmenvertrags-Rechtsschutz relevant werden.

Forderungsmanagement Plus bei strittigen Forderungen

In der Premiumvariante des ARAG Firmen-Rechtsschutzes steht mit dem Forderungsmanagement Plus eine zusätzliche Absicherung für Zahlungsforderungen zur Verfügung, die nach vorheriger Nutzung des Online Forderungsmanagements strittig werden.

Für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen übernimmt die ARAG bei einem Mindeststreitwert von 1.000 Euro Kosten bis zu insgesamt 5.000 Euro je Vertragslaufzeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 30 Prozent.

Ein typischer Fall liegt vor, wenn eine zunächst unstrittige Forderung über das Online Forderungsmanagement verfolgt wird und der Schuldner anschließend Einwände erhebt, beispielsweise wegen angeblicher Mängel der erbrachten Leistung. Das Forderungsmanagement Plus kann dann die weitere rechtliche Durchsetzung der Forderung unterstützen.

Wann wird der Firmenvertrags-Rechtsschutz wichtig?

Der Firmenvertrags-Rechtsschutz sichert gerichtliche Auseinandersetzungen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit ab. Er kommt insbesondere dann in Betracht, wenn zwischen den Vertragsparteien bereits Uneinigkeit über die erbrachte Leistung, die Höhe einer Forderung oder andere vertragliche Verpflichtungen besteht.

Anders als das Online Forderungsmanagement ist der Firmenvertrags-Rechtsschutz unter Berücksichtigung einer 3-monatigen Wartezeit ab Vertragsbeginn oder Vertrags-Upgrade für sofort strittige vertragliche Auseinandersetzungen vorgesehen. Versichert sein können sowohl die gerichtliche Durchsetzung eigener Ansprüche als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen eines Vertragspartners.

Der ARAG Firmenvertrags-Rechtsschutz ist als zusätzlicher Baustein zu den Firmen-Rechtsschutzvarianten Komfort und Premium erhältlich. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist unter anderem ein Mindeststreitwert von 300 Euro.

Wichtiger Hinweis zur Inkassodienstleistung

Die versicherte Inkassodienstleistung ist an den von der ARAG vorgesehenen Inkassopartner gebunden. Wird für das Inkasso eigenständig eine andere Kanzlei oder ein anderer Inkassodienstleister beauftragt, sind die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen.

Fazit

Das ARAG Online Forderungsmanagement bietet Firmen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen eine professionelle Möglichkeit, fällige und unstrittige Forderungen durchzusetzen. Solange der Schuldner die Forderung nicht bestreitet, kann das Verfahren vom außergerichtlichen Inkasso über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung reichen.

Wird eine zunächst unstrittige Forderung erst während des Verfahrens bestritten, kann abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz das Forderungsmanagement Plus greifen. Besteht dagegen bereits von Beginn an ein Streit über einen schuldrechtlichen Vertrag, ist der Firmenvertrags-Rechtsschutz die passende Absicherung für die gerichtliche Interessenwahrnehmung.

Persönliche Beratung zum Firmen-Rechtsschutz

Sie möchten wissen, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind und wie Online Forderungsmanagement und Firmenvertrags-Rechtsschutz sinnvoll miteinander kombiniert werden können? In einer persönlichen Beratung lässt sich der konkrete Bedarf ermitteln und ein passendes Rechtsschutzkonzept zusammenstellen.

Ich unterstütze Sie dabei, einen Firmen-Rechtsschutz zu wählen, der zu Ihrem Unternehmen und den bestehenden Risiken passt.

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