Versicherungssummen und Geltungsbereich der ARAG-Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt – je nach Vertragsgestaltung – Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren oder Gutachten. Im Falle einer ARAG-Rechtsschutzversicherung handelt es sich um einen Aktiv-Rechtsschutz. Dies bedeutet, dass der Schutz sowohl dann gilt, wenn der Versicherte gegen den Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen Dritte abwehren will, als auch wenn der Versicherte selbst aktiv Dritten einen Rechtsverstoß vorwirft.
Zwei zentrale Punkte, die Versicherte für eine Rechtsschutzversicherung im Blick behalten sollten, sind die Versicherungssummen und der Geltungsbereich der Police. Es stellt sich also erstens die Frage: Wie hoch ist die maximale Kostenübernahme? Und in welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz überhaupt? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Antworten zu diesen beiden Fragen und soll Hinweise geben, worauf beim Abschluss oder bei der Prüfung einer bestehenden Rechtsschutzversicherung zu achten ist.
Die hier beschriebenen Bedingungen gelten für eine private ARAG-Rechtsschutzversicherung in der Tarifversion 2024.
In welcher Region besteht ein ARAG-Rechtsschutz und wie ist der Geltungsbereich definiert?
Punkt 1
Der ARAG Privatrechtsschutz gilt immer dann, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und wenn der Versicherte seine Rechtsinteressen dort verfolgen möchte:
• in Europa
• in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
• auf den Kanarischen Inseln
• auf Madeira
• auf den Azoren
Dabei ist folgende Ausnahme in den Vertragsbedingungen zu beachten:
Im Steuer-, Sozial- und Opfer-Rechtsschutz, im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, im Ehe- und im Unterhalts-Rechtsschutz und im Erb-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz ausschließlich bei Zuständigkeit eines deutschen Gerichts.
Punkt 2
Für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten außerhalb des Geltungsbereichs in Punkt 1 (weltweit) gilt eine Kostendeckung bis zu den im Versicherungsschein genannten Höchstbeträgen in folgenden Fällen:
a) Der Versicherungsfall tritt im Aktiv-Rechtsschutz-Komfort während eines bis zu einem Jahr dauernden Aufenthalts ein. Im Aktiv-Rechtsschutz-Premium kann der Versicherungsfall auch während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein.
b) Es besteht Streit aus einem privaten Vertrag, der über das Internet abgeschlossen wurde.
c) Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Punkt 1 – Ausnahme).
Für Punkt 2 gelten folgende Ausnahmen:
• Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
• Es besteht weltweit kein Versicherungsschutz in der Tarifversion „Basis“
Wie hoch sind die maximalen Versicherungssummen?
Hier ist zu beachten, dass die Versicherungssumme nicht mit dem Streitwert eines Rechtsstreits gleichzusetzen ist. Aus dem Streitwert eines juristischen Konfliktes ergeben sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren oder Gutachter. Die einzige Ausnahme hier ist das Strafrecht. Im Strafrecht gelten angemessene Honorarvereinbarungen anstelle der Vergütung nach RVG.
Für die Tarifversionen Basis, Komfort und Premium gelten europaweit unbegrenzte Versicherungssummen. Eine weltweite Deckung besteht im Tarif Basis nicht. In Komfort und Premium gelten weltweit unbegrenzte Versicherungssummen. Kautionszahlungen sind im Tarif Basis begrenzt auf 200.000 EUR und sind für die Tarife Komfort und Premium unbegrenzt.
Für die Kalkulation für die Kosten für einen Rechtsstreit kann der ARAG Prozesskostenrechner eine erste Hilfestellung geben. Über den folgenden Button gelangen Sie ganz einfach zum Prozesskostenrechner
In den folgenden Grafiken sind die Versicherungssummen für die jeweiligen Bereiche des ARAG-Aktiv-Privatrechtsschutz übersichtlich zusammengefasst.
Die kompletten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Tarifjahr 2024 finden Sie jetzt hier.
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