Der ARAG Rechtsberatung und der Beratungsrechtsschutz
Neben dem Rechtsschutz im Schadensfall bei juristischen Konflikten bietet die ARAG-Rechtsschutzversicherung verschiedene Arten eines Beratungs-Rechtsschutz an. Je nach gewählter Tarifvariante ist der Beratungs-Rechtsschutz im Versicherungsvertrag inkludiert und mit festgelegten maximalen Versicherungssummen belegt.
Im folgenden Artikel soll es um die unterschiedlichen Arten eines Beratungs-Rechtsschutz für Privat und Gewerbe gehen und wie diese tariflich versichert sind.
Der Artikel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Informationen zum Beratungsrechtsschutz können aus den ARAG – Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB’s) entnommen werden.
Der Beratungsrechtsschutz im ARAG-Privatrechtsschutz (§26 ARB)
- Anwaltshotline Service ARAG JuraTel®
Die ARAG-Anwaltshotline ARAG-JuraTel® ist eine im ARAG-Rechtsschutzvertrag inkludierte Serviceleistung, die 24/7 zur Verfügung steht. Diese greift unabhängig von den versicherten Bausteinen der Rechtsschutzversicherung. Mit ARAG-JuraTel® erhält der Versicherte zeitnah von Juristen des ARAG Anwaltsnetzwerkes eine telefonische Hilfestellung zu Ihrem mutmaßlichen Rechtsproblem. Nähere Informationen zu ARAG-JuraTel®: zu finden auch unter dem Menüpunkt Rechtsschutz >> Service und Support oder direkt mit diesem link.
2. Onlinerechtsberatung
Der ARAG-Privatrechtsschutz bietet die Möglichkeit einer Onlinerechtsberatung an. Dazu wird ein schneller und einfacher Zugang über das ARAG-Internetportal für rechtliche Beratungen (Rat oder Auskunft) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt. Die Angelegenheit muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassender Rückfragen zur Onlineberatung geeignet sein. Der ARAG-Privat-Rechtsschutz erstattet hier maximal die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
3. Beratungsrechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Der Beratungsrechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist der Tarifversion ARAG-Privat-Rechtsschutz PREMIUM enthalten. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat, eine Auskunft oder ein Gutachten übernimmt der ARAG-Privat-Rechtsschutz PREMIUM in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Kosten bis zu 250 Euro je Fall, maximal 500 Euro im Kalenderjahr. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen nicht abgezogen. Voraussetzung ist, dass Rechtsschutz im beruflichen Bereich als Baustein versichert ist.
4. Beratungs-Rechtsschutz für Fragen zur Rente oder Pension (Rentenberatung)
Der Beratungsrechtsschutz für Fragen zur Rente oder Pension (Rentenberatung) ist in der Tarifversion ARAG-Privat-Rechtsschutz KOMFORT und PREMIUM enthalten. Für ein erstes Beratungsgespräch bei Fragen zur Rente oder Pension, insbesondere zu Altersteilzeit- oder Vorruhestandsregelungen, Hinzuverdienstmöglichkeiten oder Erwerbsminderungsrente übernimmt der ARAG-Privat-Rechtsschutz pro Kalenderjahr die Vergütung eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts oder Rentenberaters bis zur Höhe von 250 Euro (KOMFORT und PREMIUM). Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen nicht abgezogen. Voraussetzung ist, dass Rechtsschutz im beruflichen Bereich als Baustein versichert ist.
5. Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,Lebenspartnerschafts- und Erbrecht sowie zur Erstellung einer Patientenverfügung
Der Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gilt für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien-, lebenspartnerschafts- oder erbrechtlichen Angelegenheiten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen nicht abgezogen.
Wird der Rechtsanwalt in diesen Angelegenheiten über die Beratung hinaus außergerichtlich tätig, übernimmt der ARAG-Privat-Rechtsschutz die hierfür anfallende gesetzliche Vergütung bis zu 250 Euro. Auch hier: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen nicht abgezogen. Ausschluss: Diese Leistungserweiterung gilt nicht für unterhaltsrechtliche Angelegenheiten.
In Betreuungsangelegenheiten nach §§ 1814 ff. BGB, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen den Versicherten, eine mitversicherte Person oder einen mit den vorgenannten Personen in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades stehenden Dritten stehen, übernimmt der ARAG-Privat-Rechtsschutz die gesetzlichen Gebühren eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts für eine über die Beratung hinausgehende Wahrnehmung rechtlicher Interessen sowie entstehende Gerichtskosten insgesamt bis zu 1.000 Euro.
Für die Erstellung und Registrierung oder Änderung einer standardisierten Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung sowie einer Erklärung zur Organspende benennt der ARAG-Privat-Rechtsschutz einen spezialisierten Dienstleister. Wenn dies gesetzlich erforderlich ist, empfiehlt der ARAG-Privat-Rechtsschutz einen Rechtsanwalt. Hierfür übernimmt der ARAG-Privat-Rechtsschutz die Kosten bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr (mit Ausnahme der Registergebühren).
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen nicht abgezogen. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedarfs in vorheriger Meldung bei der ARAG Versicherung.
6. Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung eines Testaments, eines digitalen Nachlasses und einer Bestattungsverfügung
Der Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung eines Testaments, eines digitalen Nachlasses und einer Bestattungsverfügung gilt für die einmalige Inanspruchnahme juristischer Hilfe bei der Erstellung eines Testaments eines digitalen Nachlasses und einer Bestattungsverfügung. Dies gilt in der Tarifversion PREMIUM. Die Kostenübernahme ist auf einen Leistungsfall während der Vertragsdauer des ARAG-Privat-Rechtsschutz auf maximal 500 Euro begrenzt.
7. Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
Der Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet gilt für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die der Versicherte als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten hat. der ARAG-Privat-Rechtsschutz in der Version PREMIUM übernimmt für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Beratungen sowie auch für eine weitergehende Tätigkeit des Rechtsanwalts maximal 1.000 Euro. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen.
Der Beratungsrechtsschutz im ARAG-Gewerberechtsschutz (§28 ARB)
Wie im ARAG Privatrechtsschutz ist auch im ARAG Rechtsschutz für Gewerbe und Selbständige die Serviceleistung ARAG JuraTel® sowie die Möglichkeit einer Online-Rechtsberatung enthalten. Der Beratungsrechtsschutz darüber hinaus erstreckt sich auf
- Beratungs-Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Der Beratungs-Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Firmen und Gewerbe gilt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat, eine Auskunft oder ein Gutachten. Hier übernimmt der ARAG-Rechtsschutz im Tarif PREMIUM bei einem Beratungsbedarf in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für den Versicherungsnehmer als Arbeitgeber die Kosten bis zu 250 Euro je Beratung und maximal 500 Euro im Kalenderjahr. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen nicht
abgezogen. Voraussetzung ist, dass der Baustein „Rechtsschutz als Arbeitgeber“ versichert ist.
2. Beratungs-Rechtsschutz Unternehmervollmacht und Nachfolge-Beratungs-Rechtsschutz
Wer sich als Unternehmer vor einer Handlungsunfähigkeit seines Unternehmens infolge Unfalls, Krankheit oder Tod schützen will, kann den Beratungs-Rechtsschutz Unternehmervollmacht (Tarifversion KOMFORT und PREMIUM) nutzen. Dieser gilt für die Erstellung einer standardisierten Unternehmervollmacht oder deren Änderung. Hier benennt die ARAG Rechtsschutzversicherung für die Tarifversion bei Bedarf einen spezialisierten Dienstleister bzw., soweit dies gesetzlich erforderlich ist, einen Rechtsanwalt. Hierfür werden die Kosten bis maximal 500 Euro pro Kalenderjahr übernommen.
Wer als Unternehmer eine Unternehmensnachfolge plant, kann sich ebenfalls hierzu anwaltlich beraten lassen. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung sind auf einen Leistungsfall und bis zu 500 Euro während der Vertragsdauer des ARAG Rechtsschutzvertrags begrenzt. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht jeweils bei Vorliegen eines Beratungsbedarfs.
3. Beratungs-Rechtsschutz bei gewerblichen Urheberrechtsverstößen im Internet
Der Beratungs-Rechtsschutz bei gewerblichen Urheberrechtsverstößen im Internet gilt für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch zu einer Abmahnung, die der Versicherte in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit für das versicherte Unternehmen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten haben. Der ARAG-Rechtsschutz übernimmt je Beratung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts.
a) im Tarif BASIS die Erstberatung in Höhe von maximal 1.000 Euro für alle Beratungen in einem Kalenderjahr
b) im Tarif KOMFORT auch die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr
c) im Tarif PREMIUM auch die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von maximal 10.000 Euro pro Kalenderjahr
Voraussetzung ist, dass der Baustein Internet-Rechtsschutz WebAktiv versichert ist.
4. Beratungsrechtsschutz bei Wettbewerbsverstößen
Der Beratungs-Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstößen für Firmen und Gewerbe gilt für ein anwaltliches Beratungsgespräch zur Abwehr oder Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht mit Ausnahme des Kartellrechts. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Versicherte oder sein Gegner der jeweilige Rechteinhaber sind.
(Beispiel: Der Versicherte bietet Schmuck zum Verkauf an und soll hierbei die Markenrechte des namhaften Gegners verletzt haben)
Wann gilt dieser Versicherungsschutz?
a) Wenn Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche abgewehrt werden soll, gilt als Versicherungsfall der Zeitpunkt, in dem erstmals Unterlassung- oder Schadenersatzanspruch genommen wird.
b) Wenn Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden soll, gilt als Versicherungsfall der Zeitpunkt, in dem der Gegner gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Der ARAG-Rechtsschutz übernimmt je Beratung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts. Für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Beratungen erstattet der ARAG Rechtsschutz maximal 1.000 Euro (Tarif KOMFORT und PREMIUM)). Wird der Anwalt über die Beratung hinaus tätig, erstattet ARAG Rechtsschutz dafür maximal 5.000 EUR (im Tarif PREMIUM)
5. Persönliche Rechtsberatung in ARAG JuraCheck® Plus für Firmen und Gewerbe
Über den Leistungsumfang von ARAG JuraCheck® für Selbstständige (Online Prüfung von Verträgen) hinaus, besteht im Baustein ARAG JuraCheck® Plus zusätzlich Anspruch auf persönliche Rechtsberatungen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Je Beratung wird die Vergütung eines Rechtsanwalts bis zur Höhe von 250 Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Beratungen jedoch nicht mehr als 500 Euro übernommen.
6. Rechtsberatung und Versicherungsfall im ARAG Rechtsschutz Immobilie für Eigentümer und Vermieter (§29 ARB)
Der ARAG Rechtsschutz Immobilie für Eigentümer und Vermieter zieht keine Selbstbeteiligung ab, sofern der Versicherungsfall mit einem ersten Beratungsgespräch nach § 34 RVG abgeschlossen ist.
Die Mediation als Alternative zu einer ersten Anwaltsberatung
Um eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, übernimmt der ARAG-Rechtsschutz in Deutschland für einen von der ARAG Versicherung vorgeschlagenen Mediator Kosten bis zu 3.000 Euro je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch nicht mehr als 6.000 Euro. Eine Mediation ist ein vertraulich es und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt die ARAG Versicherung anteilig die Kosten für den Versicherten und die versicherten Personen.
Die Kosten der Mediation übernimmt die ARAG Versicherung dann, wenn der betroffene Deckungsbereich (Beispiel: beruflicher Bereich, Immobilienbereich , Verkehrsbereich) im Rechtsschutzvertrag vereinbart ist oder unverzüglich eingeschlossen wird. Für die Tätigkeit des Mediators ist die ARAG Versicherung nicht verantwortlich. Es gilt keine Wartezeit. Die ARAG Versicherung verzichtet auf die Einrede der Vorvertraglichkeit im Sinne des § 4. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in diesen Fällen nicht abgezogen. Siehe auch Artikel zu ARAG-Mediation.
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